Datenschutz und Informationsfreiheitsrechte
Bundesregierung verstößt beim Bundesdatenschutz gegen das EU-Recht, behauptet die Piratenpartei
"Bundesregierung und Innenministerium haben zu viele Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten"
(28.01.13) - Die Bundesregierung gewährt dem Bundesdatenschutzbeauftragten nach Ansicht der Piratenpartei nicht die gebotene Unabhängigkeit und verstößt damit gegen EU-Recht. Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piratenpartei Niedersachsen, hat deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht [1]. Die EU-Kommission muss jetzt entscheiden, ob sie den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegt und ein Vertragsverletzungsverfahren erwirkt.
"Momentan haben Bundesregierung und Innenministerium zu viele Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten", erläuterte Katharina Nocun. "Wenn eine Aufsichtsbehörde durch die Instanz sanktioniert werden kann, die sie eigentlich beaufsichtigen soll, ist das einfach nur eine absurde Situation. Für die wirksame Durchsetzung von Datenschutz und Informationsfreiheitsrechten gegenüber staatlichen Stellen brauchen wir dringend eine unabhängige Aufsichtsbehörde."
Die Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten sind dem Innenministerium unterstellt und setzen dort nicht selten ihre Berufslaufbahn fort. Dies führt nach Einschätzung von Nocun zu massiven strukturellen Defiziten: "Hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, wenn es um die Ahndung von Datenschutzverstößen und Mängeln bei der Informationsfreiheit oder gar problematischen Gesetzesvorhaben geht."
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 entschieden, dass die Bundesländer die Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten gewähren müssen [2]. Auch die Piraten fordern, dass diese Entscheidung endlich umgesetzt wird.
(Piratenpartei: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.