Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Bankenverband: Mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Anlageberatung Neben Daten wie der Produktbeschreibung, dem Ausgabepreis und den Kurs- und Bonitätsrisiken enthält das PIB etwa Angaben zu den Chancen
(07.07.11) - "Mit den neuen Produktinformationsblättern wird die Anlageberatung noch transparenter und vergleichbarer", erklärt Michäl Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes in Berlin. Seit dem 1. Juli 2011 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Banken und Sparkassen ihren Privatkunden bei der Anlageberatung Produktinformationsblätter (kurz PIB) aushändigen.
In Zukunft werden so wichtige Informationen zu einem Wertpapiers knapp und verständlich auf zwei bzw. maximal drei Seiten aufgeführt. Das gilt für alle Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz, also für Aktien und Zertifikate ebenso wie für Pfandbriefe, Bundeswertpapiere und andere Inhaberschuldverschreibungen.
Neben Daten wie der Produktbeschreibung, dem Ausgabepreis und den Kurs- und Bonitätsrisiken enthält das PIB etwa Angaben zu den Chancen. "Ebenso sind die Kosten für das jeweilige Finanzinstrument dann für jeden Anleger klar nachvollziehbar, das gilt auch für die Provisionen", so Kemmer. Anleger sollten die neuen Produktinformationsblätter genau lesen und sich nicht scheuen, bei noch verbliebenen Unklarheiten ihren Bankberater anzusprechen.
Der Chef des Bankenverbandes betont: "Wir private Banken wollen das Anlegervertrauen weiter stärken und unterstützen daher die neuen Regeln der Bundesregierung, ob beim Anlageberatungsprotokoll oder jetzt dem Produktinformationsblatt." Allerdings bedauert Kemmer, dass die künftige Regulierung des Grauen Kapitalmarktes gerade dort kein gleich hohes Schutzniveau für die Verbraucher gewährleisten werde. Kemmer verdeutlicht: "Diese Unterschiede müssen klar sein. Kunden sollen wissen, dass sie bei regulierten Banken ein hohes Mass an Anlegerschutz erwarten dürfen."
Die privaten Banken haben die verbraucherpolitischen Entwicklungen nicht nur beim Anlegerschutz aufgegriffen und ihr verbraucherpolitisches Gesamtkonzept fortgeschrieben. In ihrer vollständig aktualisierten Broschüre "Banken und Verbraucher" geben Sie dazu einen Überblick. Die Publikation ist beim Bundesverband deutscher Banken erhältlich. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
Bankenverband: Kontakt und Steckbrief
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Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.
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