Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Brennpunkt Abgeltungsteuer


Neue Streitfragen vor Gericht: Steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige bzw. an eine GmbH
Zwei neue Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht


(07.07.11) - Schneller, einfacher und gerechter sollte es mit der Abgeltungsteuer werden. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Abgeltungsteuer nicht so einfach funktioniert wie gedacht und teilweise noch gravierende Nachteile für die Steuerzahler bestehen. Der BdSt (Bund der Steuerzahler) unterstützt daher zwei neue Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht. Gegenstand der Verfahren ist die steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige bzw. an eine GmbH.

In einem Fall hatten die Eltern ihrem Sohn und den Enkelkindern ein Darlehen für die Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie gewährt. Der Darlehensvertrag war schriftlich abgeschlossen worden und beinhaltete eine fremdübliche Verzinsung. Die Eltern wollten die Zinseinnahmen mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz versteuern. Das Finanzamt wandte stattdessen den (höheren) persönlichen Steuersatz an. Hätten der Sohn und die Enkelkinder das Darlehen hingegen für eine Urlaubsreise verwendet, hätten die Zinseinnahmen bei den Eltern der günstigeren Abgeltungsteuer unterlegen und die Eltern rund 5.000 Euro Steuern gespart. Ob die steuerliche Behandlung der Zinseinnahmen bei den Eltern von der Verwendung des Darlehens abhängen darf, muss nun das Niedersächsische Finanzgericht klären (15 K 417/10).

Im zweiten Fall hatte ein Allein-Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt. Auch in diesem Fall verweigerte die Finanzverwaltung die Versteuerung der Zinseinnahmen mit dem Abgeltungsteuersatz: Mehrsteuern rund 1.000 Euro. Das Verfahren ist ebenfalls vor dem Niedersächsischen Finanzgericht anhängig (14 K 335/10).

Steuerzahler mit ähnlich gelagerten Fällen sollten die Anwendung der Abgeltungsteuer beantragen, wenn dies günstiger ist. Wendet die Finanzverwaltung dennoch den ggf. ungünstigeren persönlichen Steuersatz an, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Mitglieder des BdSt können einen entsprechenden Musterbrief hier herunterladen. Da die Verfahren gegenwärtig erst in der ersten Instanz anhängig sind, besteht jedoch kein Anspruch auf das Ruhen des Verfahrens. (BdSt: ra)

BdSt: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen