Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Finanzierung sei intransparent und unsozial


INSM-Gutachten "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung"
INSM: Herdprämie gehört nicht in die Krankenversicherung


(08.07.11) - Die deutschen Sozialversicherungen geben jährlich über 100 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aus. Gleichzeitig werden über 60 Mrd. Euro zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen umverteilt – auch von unten nach oben.

Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) finanziertes Gutachten des Zentrums Generationenforschung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Institutsdirektor Professor Bernd Raffelhüschen sagte bei der Vorstellung des Gutachtens "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung": "Die heutige Finanzierung ist intransparent, unsozial und mit Blick auf steigende Gesundheitskosten und demografische Schrumpfung nicht zukunftstauglich." Raffelhüschen verlangt eine tiefgreifende Reform der Sozialversicherungen, besonders der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft fordert, in einem ersten Schritt die kostenlose Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beenden. "Die kostenlose Mitversicherung von Hausfrauen und Hausmännern ist nichts anderes als eine Herdprämie", sagte INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr in der Pressekonferenz. Es sei grob ungerecht, Familien mit einem Verdiener gegenüber Doppelverdienerfamilien in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begünstigen. Die INSM stützt sich in dieser Einschätzung auf das Gutachten von Raffelhüschen.

Pellengahr schlug vor, dass alle bislang kostenlos Mitversicherten ab dem 25. Lebensjahr einen eigenen Beitrag zahlen sollten. Dieser könnte sich am Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV orientieren – derzeit rund 126 Euro monatlich. Damit würden rund fünf Millionen Hausfrauen und Hausmänner beitragspflichtig. Mit diesen Mehreinnahmen ließe sich der Beitragssatz zur GKV um ca. 0,7 Prozentpunkte senken. Pellengahr: "Das wäre eine echte Entlastung für die große Mehrheit der Arbeitnehmer und ein Beitrag zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten." (INSM: ra)

INSM: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen