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Datenschutz geht zur Schule


Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder: BvD bietet Schulen Unterstützung bei der Vermittlung von Medienkompetenz an
Datenschützer reagieren auf BGH-Urteil: Kinder und Jugendliche auf Gefahren und Risiken des Netzes aufmerksam machen


(06.12.12) - Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) haften Eltern nicht automatisch für die Nutzung des Internets durch ihre Kinder. Das Gericht stellt maßgeblich auf die Aufklärungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ab: Wer seinen Nachwuchs ausreichend belehrt, muss im Schadensfall nicht für sie haften. Obwohl oder gerade weil der BGH damit nicht einen "Persilschein" für Pseudo-Aufklärung gegeben hat, zeigt sich ganz klar die Notwendigkeit von Medienkompetenz bei Eltern und Kindern. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. adressiert diese Problematik unter dem Aspekt des Datenschutzrechts im Internet seit Jahren erfolgreich mit seinem Projekt "Datenschutz geht zur Schule". Jede Schule in Deutschland hat die Möglichkeit, das Wissen und die Vermittlungskompetenz des BvD in Anspruch zu nehmen.

Die Initiative "Datenschutz geht zur Schule" (DSgzS) des BvD hat die Sensibilisierung von Schülern der Sekundarstufen I und II (ab der 5. Klassenstufe) im Umgang mit dem Internet und modernen Kommunikationsmedien zum Ziel. Anhand aktueller Medienthemen wie soziale Netzwerke à la Facebook und Google+, Video- und Musikdownloads, Chatrooms oder Cyber-Mobbing zeigen die Datenschützer Kindern und Jugendlichen die Chancen und Risiken im Umgang mit "Neuen Medien" auf.

"Das Internet ist für viele Kinder und Jugendliche zu einer wichtigen Informations- und Kommunikationsplattform geworden. Umso größer ist die Gefahr eines unbedachten Umgangs mit Daten, seien es die eigenen persönlichen Daten oder rechtlich geschützte Inhalte wie in dem vorliegenden Fall", erklärt Thomas Floß, im BvD-Vorstand Ansprechpartner für die Initiative "Datenschutz geht zur Schule". "Es ist sicher richtig, wenn der BGH in seinem Urteil feststellt, dass es heute selbstverständlich ist, dass Kinder und Jugendliche über einen Zugang zum Internet verfügen und dass man ihnen nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen dürfe", bewertet BvD-Vorstand und Jurist Dr. Jens Eckhardt das BGH-Urteil. "Der vorliegende Fall ist aber auch ein deutlicher Beleg dafür, wie wichtig eine frühzeitige Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit ‚Neuen Medien‘ ist", sagt Dr. Jens Eckhardt. "Denn die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren im weltweiten Netz sind so umfangreich, dass sich vor allem junge Menschen keine oder kaum Vorstellungen davon machen können, was sie mit ihren Handlungen überhaupt auslösen können", ergänzt BvD-Vorstand Thomas Floß.

Hier setzt die Initiative der Datenschützer an. Ehrenamtliche Dozenten der Initiative sind auf Einladung von Schulen und Fördervereinen deutschlandweit unterwegs, um entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies geschieht bislang mit großem Erfolg: Bis heute wurden mehr als 25.000 Schüler an über 200 Schulen sensibilisiert. "Interessierte Schulvertreter können sich jederzeit an uns wenden, um mit uns über einen Termin für eine Unterrichtseinheit an ihrer Schule zu sprechen", erklärt Thomas Floß. (BvD: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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