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Datenschutz geht zur Schule


Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder: BvD bietet Schulen Unterstützung bei der Vermittlung von Medienkompetenz an
Datenschützer reagieren auf BGH-Urteil: Kinder und Jugendliche auf Gefahren und Risiken des Netzes aufmerksam machen


(06.12.12) - Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) haften Eltern nicht automatisch für die Nutzung des Internets durch ihre Kinder. Das Gericht stellt maßgeblich auf die Aufklärungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ab: Wer seinen Nachwuchs ausreichend belehrt, muss im Schadensfall nicht für sie haften. Obwohl oder gerade weil der BGH damit nicht einen "Persilschein" für Pseudo-Aufklärung gegeben hat, zeigt sich ganz klar die Notwendigkeit von Medienkompetenz bei Eltern und Kindern. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. adressiert diese Problematik unter dem Aspekt des Datenschutzrechts im Internet seit Jahren erfolgreich mit seinem Projekt "Datenschutz geht zur Schule". Jede Schule in Deutschland hat die Möglichkeit, das Wissen und die Vermittlungskompetenz des BvD in Anspruch zu nehmen.

Die Initiative "Datenschutz geht zur Schule" (DSgzS) des BvD hat die Sensibilisierung von Schülern der Sekundarstufen I und II (ab der 5. Klassenstufe) im Umgang mit dem Internet und modernen Kommunikationsmedien zum Ziel. Anhand aktueller Medienthemen wie soziale Netzwerke à la Facebook und Google+, Video- und Musikdownloads, Chatrooms oder Cyber-Mobbing zeigen die Datenschützer Kindern und Jugendlichen die Chancen und Risiken im Umgang mit "Neuen Medien" auf.

"Das Internet ist für viele Kinder und Jugendliche zu einer wichtigen Informations- und Kommunikationsplattform geworden. Umso größer ist die Gefahr eines unbedachten Umgangs mit Daten, seien es die eigenen persönlichen Daten oder rechtlich geschützte Inhalte wie in dem vorliegenden Fall", erklärt Thomas Floß, im BvD-Vorstand Ansprechpartner für die Initiative "Datenschutz geht zur Schule". "Es ist sicher richtig, wenn der BGH in seinem Urteil feststellt, dass es heute selbstverständlich ist, dass Kinder und Jugendliche über einen Zugang zum Internet verfügen und dass man ihnen nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen dürfe", bewertet BvD-Vorstand und Jurist Dr. Jens Eckhardt das BGH-Urteil. "Der vorliegende Fall ist aber auch ein deutlicher Beleg dafür, wie wichtig eine frühzeitige Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit ‚Neuen Medien‘ ist", sagt Dr. Jens Eckhardt. "Denn die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren im weltweiten Netz sind so umfangreich, dass sich vor allem junge Menschen keine oder kaum Vorstellungen davon machen können, was sie mit ihren Handlungen überhaupt auslösen können", ergänzt BvD-Vorstand Thomas Floß.

Hier setzt die Initiative der Datenschützer an. Ehrenamtliche Dozenten der Initiative sind auf Einladung von Schulen und Fördervereinen deutschlandweit unterwegs, um entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies geschieht bislang mit großem Erfolg: Bis heute wurden mehr als 25.000 Schüler an über 200 Schulen sensibilisiert. "Interessierte Schulvertreter können sich jederzeit an uns wenden, um mit uns über einen Termin für eine Unterrichtseinheit an ihrer Schule zu sprechen", erklärt Thomas Floß. (BvD: ra)

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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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