vzbv leitete 29 Unterlassungsverfahren gegen Kinderspielportale ein Für Kinder ist die Werbung oft nicht als solche erkennbar - Betreiber von Kinderspielseiten haben Fürsorgepflicht
(04.12.12) - Auf jeder zweiten geprüften Kinderspielseite im Internet gibt es Probleme mit der Werbung. Im Rahmen von Gewinnspielen werden zudem zu viele Daten von Kindern abgefragt. Zu diesem Ergebnis kam das bundesgeförderte Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), das insgesamt 52 Internetauftritte für Kinder untersuchte.
Mit seinem Marktcheck wollte der vzbv erfassen, ob die Betreiber von Kinderspieleseiten die gesetzlichen Standards in Bezug auf Werbung und Datenschutz einhalten. Ergebnis: Werbung und redaktionelle Seiteninhalte sind in vielen Fällen nicht hinreichend getrennt. Ferner werden bei der Teilnahme an Gewinnspielen nicht erforderliche persönliche Daten abgefragt.
"Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Von 29 eingeleiteten Unterlassungsverfahren konnten 17 Verfahren durch außergerichtliche Unterlassungserklärung erledigt werden; die Betreiber haben ihre Seiten entsprechend geändert. In acht Fällen hat der vzbv Klage erhoben. Inzwischen liegen sieben Urteile vor, von denen ein Urteil rechtskräftig ist.
Exemplarisch leitete der vzbv zwei Gerichtsverfahren ein, um klären zu lassen, ob Kinder für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zur Angabe von Alter und Adresse verpflichtet werden können. "Kinder müssen vor unzulässigen Datenabfragen geschützt werden", fordert Carola Elbrecht vom Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Notfalls müssten gesetzliche Regelungen Rechtsklarheit schaffen: "Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schritt in die richtige Richtung." Danach dürfen personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern erhoben werden.
Bei der Werbung gegenüber Kindern bewertete der vzbv zum Beispiel Formen als besonders kritisch, die Kinder spielerisch über interaktive Animationen oder ein Quiz zu Vertragsangeboten führen oder die unerwartet als Videosequenzen vor Spielbeginn eingeblendet werden. Dabei ist die Werbung für Kinder oft nicht als solche erkennbar.
"Unternehmer sollten bei ihren Webseiten immer das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben und ihre Fürsorge- und Kontrollpflichten erfüllen", sagt vzbv-Vorstand Billen. "Jegliche Werbung gegenüber Kindern muss mit Augenmaß erfolgen." Vor allem jüngere Kinder müssten den Umgang mit ihren eigenen Daten und den Schutz ihrer Privatsphäre erst erlernen. Hier seien auch Eltern und Pädagogen gefordert, die Medienkompetenz von Kindern und deren Urteilsvermögen in Bezug auf Werbung zu stärken. (vzbv: ra)
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