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BYOD und Umsetzung von Compliance-Vorgaben


Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln: Auch Banken müssen sich den Herausforderungen durch Bring Your Own Device stellen
Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform sollte die Option beinhalten, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln


(29.11.12) - In Banken und Unternehmen aus der Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln. Das gilt auch für den Einsatz von privaten mobilen Geräten wie Smartphones, die Mitarbeiter für geschäftliche Zwecke nutzen. Häufig dürfen Beschäftigte nur firmeneigene Systeme einsetzen. Doch eigentlich kann es sich kein Unternehmen, auch keine Bank, leisten, auf die Vorteile von "Bring Your Own Device" (BYOD) zu verzichten: Die Mitarbeiter sind flexibler, besser erreichbar und motivierter.

"Für Unternehmen, auch solche aus dem Finanzsektor, stellt sich nicht die Frage, ob sie den Einsatz privater Geräte dulden, sondern auf welche Weise sie solche Systeme auf sichere Weise in die Unternehmens-IT integrieren können", sagt Beate Wrobel, Marketing Manager DACH der IT-Systemmanagement-Spezialistin Kaseya.

Das bestätigt Ian Foddering, Chief Technology Officer des Netzwerkhersteller Cisco UK and Ireland in einem Beitrag für die Global Banking & Finance Review (1). Seiner Ansicht nach sollten Firmen einen "Unified Workspace" einrichten, also eine Arbeitsumgebung, in der mobile und Desktop-Systeme, private und firmeneigene Systeme integriert sind.

Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform berücksichtigt alle Aspekte, die mit dem Schutz von Unternehmensdaten verbunden sind, etwa auf welche Weise sich diese Informationen sichern lassen und wie sie im Unternehmensnetz übermittelt werden.

Eine solche Lösung sollte folgende Funktionen bereitstellen:
>> Eine automatisierte Verwaltung von Policies und die Umsetzung von Compliance-Vorgaben entsprechend der Funktion von Mitarbeitern,
>> die Absicherung und Verschlüsselung aller Daten auf mobilen Client-Systemen,
>> die Möglichkeit, alle Systeme und Komponenten im Firmennetz eines Finanzinstituts zu zentral zu verwalten, einschließlich Servern, Desktop-Rechnern, Notebooks, Tablets und Smartphones,
>> die Option, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln, und dies während des gesamten Lebenszyklus von IT-Komponenten,
>> die Fähigkeit, gestohlene oder verlorengegangene Systeme zu identifizieren, unter Quarantäne zu stellen und gegebenenfalls remote zu löschen.
(1) Beitrag "Enabling BYOD in the Workplace" von Ian Foddering, CTO von Cisco UK and Ireland, auf Global Banking & Finance Review:
(Kaseya: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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