Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Steuerung der Privatsphäre im Internet


Europäische Online-Werbeindustrie verabschiedet Rahmenwerk für Selbstkontrolle
Selbstkontrollrichtlinien für "Online Behavioural Advertising" (OBA) sorgen für erhöhte Transparenz und Kontrolle für die Verbraucher

(18.04.11) - Das IAB Europe veröffentlicht sein europaweit gültiges Rahmenwerk zur Selbstregulierung von nutzungsbasierter Online-Werbung ("Online Behavioural Advertising" ("OBA")). Die darin enthaltenen Richtlinien, die von führenden Unternehmen der Online-Branche unterzeichnet wurden, sind darauf ausgelegt, dem Verbraucher verbesserte Transparenz und Kontrolle im Hinblick auf Online-Werbung zu bieten.

Die Selbstkontrollverpflichtungen erhöhen die Transparenz, sobald nutzungsbasierte Online-Werbung über Dritte ausgeliefert wird (Auslieferung von Werbung auf Webseiten durch andere als die Webseite selbst). Gleichzeitig erhalten die Verbraucher über eine Reihe von neuen Mechanismen eine größere Kontrolle: Sobald die Unternehmen die aus der Selbstverpflichtung resultierenden Maßnahmen vollständig umgesetzt haben, wird OBA-basierte Display-Werbung durch ein Symbol gekennzeichnet sein, das die Verbraucher über den Einsatz von OBA informiert.

Nach einem Klick auf das Symbol werden die Verbraucher direkt auf eine Unternehmens-Webseite geleitet, auf der sie weiterführende Informationen erhalten und die Möglichkeit zur nutzerindividuellen, anbieterbezogenen Steuerung OBA-basierter Online-Werbung haben. Zusätzlich werden sie auf die europaweit gültige Webseite www.youronlinechoices.eu - in Deutschland auf www.meine.cookies.org - geleitet, die weiterführende Informationen über OBA in der jeweiligen Landessprache der Verbraucher sowie ein Tool bereit hält, das die Verwaltung umfassender Steuerungsoptionen OBA-basierter Werbung mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Die großen praktischen Vorteile dieser Maßnahmen liegen dabei in der vollständigen Transparenz und Kontrolle für die Nutzer ohne eine Einschränkung ihres Mediennutzungskomforts.

Die Grundsätze der OBA-Selbstkontrollrichtlinien:

>>
Aufklärung für Verbraucher und Unternehmen über OBA im allgemeinen und die OBA-Richtlinien im besonderen;
>> Transparenz über Datenerhebung und -verwendung im Zusammenhang mit OBA durch Ausstattung der Verbraucher mit klaren, sinnvollen und prominenten Hinweisen;
>> Kontrolle der Verbraucher über OBA;
>> Angemessene Datensicherheit und begrenzte Speicherung der zum Zwecke von OBA erhobenen und verwendeten Daten;
>> Einschränkungen bei der Erstellung von Segmenten zur Aussteuerung von Werbung auf die Zielgruppe Kinder;
>> Einschränkungen bei der Erhebung sensibler personenbezogener Daten zum Zwecke von OBA;
>> Einhaltung und Durchsetzung der Mechanismen zur Gewährleistung der Wirksamkeit der OBA-Richtlinien einschließlich eines Siegels, das OBA-konformen Unternehmen verliehen wird und anzeigt, dass der Siegel-Inhaber gemäß der Verpflichtungen im OBA-Rahmenwerk überprüft wurde und als konform gilt.

"Online-Werbetechniken erfordern das Vertrauen der Verbraucher. Mit dem OBA-Rahmenwerk führen wir eine branchenübergreifende Selbstregulierung für nutzungsbasierte Online-Werbung in Europa ein, deren Einhaltung und Durchsetzung wir mit entsprechenden Mechanismen absichern. Diese Initiative ist ein wichtiger Meilenstein in der seit 18 Monaten laufenden Beratung und Zusammenarbeit mit den europäischen Organisationen und Verbänden der Werbetreibenden, Agenturen, Verlage und Standardisierungsausschüsse", sagt Alain Heureux, Präsident des IAB Europe.

Da die Selbstverpflichtung zunächst der Unterzeichnung der Unternehmen bedarf, wird das OBA-Rahmenwerk des IAB Europe um die Best-Practice-Empfehlungen der European Advertising Standards Alliance (EASA) erweitert. Diese Empfehlungen vervollständigen die OBA-Richtlinien, indem sie gewährleisten, dass das gesamte Werbesystem Regeln unterliegt, die gemeinsam sicherstellen, dass die gesamte Wertschöpfungskette darauf ausgerichtet ist, den Verbrauchern eine verbesserte Kontroll- und Wahlmöglichkeiten zu bieten.

"Die verabschiedeten Maßnahmen sollen die Verbraucher mit einfach zu verstehenden Informationen in die Lage versetzen, eine sinnvolle und informierte Kontrolle über ihre Daten auszuüben", erläutert Stephan Noller, Vorsitzender des Policy Committee des IAB Europe und CEO von nugg.ad.

Das OBA-Rahmenwerk des IAB Europe folgt der Anforderung der politischen Entscheidungsträger auf EU-Ebene, dass die Industrie in der Lage ist, sich wirksam selbst zu regulieren. "Europas digitale Industrie ist seit jeher führend in der Entwicklung von OBA-Technologien. Vor dem Hintergrund der hohen Datenschutzstandards in Europa wurden OBA-Technologien in Europa von Anfang an auch daraufhin entwickelt, die Privatsphäre der Nutzer bestmöglich zu schützen. Insofern ist die Einführung einer leistungsstarken Selbstregulierung der logische nächste Schritt dieser Bestrebungen, und wir werden alles daran setzen, sie zum Erfolg zu bringen. Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Kroes hat die Industrie zur Selbstregulation von OBA aufgefordert. Wir haben diese Aufforderung angenommen und sind überzeugt davon, dass eine effektive Selbstregulierung nicht nur ein gutes Beispiel für den Bereich OBA ist, sondern für die gesamte Online-Branche an sich", erklärt Matthias Ehrlich (United Internet Media), Vizepräsident des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen