DVTM weist auf Folgen der TKG-Novelle hin und sieht dringenden Überarbeitungsbedarf in der Gesetzgebung Boris Schmidt sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung
(28.11.11) - Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) warnt eindringlich davor, die möglichen negativen Folgen der TKG-Novelle in Bezug auf die Umsetzung der kostenlosen Warteschleife zu unterschätzen. "Für Anrufe aus Mobilfunknetzen findet das von uns vorgeschlagene Offline-Billing-Modell bisher noch keine Anwendung. Sollte das so bleiben, könnten Servicerufnummern aus dem Mobilfunk künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erreicht werden", erklärt Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM. Auch Dienste wie Sperrhotlines für Bank- und Kreditkarten sind damit unter Umständen nur noch aus dem Festnetz erreichbar.
Zilles sieht zudem große Schwierigkeiten darin, den Verbraucherschutz aufrecht zu halten. "Unternehmen könnten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage darauf ausweichen, einfach keine Warteschleifen mehr anzubieten. Wenn der Anruf nicht direkt entgegengenommen wird, fallen auch keine Kosten an. Das Problem: Wenn sich Kunden nicht mehr in der Warteschleife "anstellen" können, müssen sie unter Umständen etliche Male anrufen. Bei einer notwendigen Weitervermittlung, auf beispielsweise einen Spezialisten, müssen Verbraucher unter Umständen wieder neu anrufen. Das ist schlicht eine inakzeptable Vorgehensweise."
Diese und weitere Szenarien belegt der DVTM in der Studie "Einführung kostenloser Warteschleifen", die der Verband in Zusammenarbeit mit dem renommierten Forschungs- und Beratungsinstitut WIK-Consult bereits vor der Gesetzesverabschiedung im Bundestag vorgestellt hat. "Leider sind die in der Studie benannten Punkte nicht in das neue Gesetz eingeflossen", bedauert Zilles. "Nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen besteht keine Möglichkeit, die kostenlose Warteschleife innerhalb der von der Politik geforderten Frist von zwölf Monaten umzusetzen. Ein Chaos am Markt ist unausweichlich."
Boris Schmidt, Geschäftsführer des DVTM, sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung. Er fordert, weitere Regelungen und Ermächtigungsgrundlagen in das Telekommunikationsgesetz mit aufzunehmen. "Den Weg haben wir mit unserem Offline-Billing-Modell schon vor langer Zeit vorgezeichnet. Jetzt muss nur noch die richtige Richtung eingeschlagen werden: für Arbeitsplätze, Betriebe und die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus." (DVTM: ra)
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