DVTM weist auf Folgen der TKG-Novelle hin und sieht dringenden Überarbeitungsbedarf in der Gesetzgebung Boris Schmidt sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung
(28.11.11) - Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) warnt eindringlich davor, die möglichen negativen Folgen der TKG-Novelle in Bezug auf die Umsetzung der kostenlosen Warteschleife zu unterschätzen. "Für Anrufe aus Mobilfunknetzen findet das von uns vorgeschlagene Offline-Billing-Modell bisher noch keine Anwendung. Sollte das so bleiben, könnten Servicerufnummern aus dem Mobilfunk künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erreicht werden", erklärt Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM. Auch Dienste wie Sperrhotlines für Bank- und Kreditkarten sind damit unter Umständen nur noch aus dem Festnetz erreichbar.
Zilles sieht zudem große Schwierigkeiten darin, den Verbraucherschutz aufrecht zu halten. "Unternehmen könnten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage darauf ausweichen, einfach keine Warteschleifen mehr anzubieten. Wenn der Anruf nicht direkt entgegengenommen wird, fallen auch keine Kosten an. Das Problem: Wenn sich Kunden nicht mehr in der Warteschleife "anstellen" können, müssen sie unter Umständen etliche Male anrufen. Bei einer notwendigen Weitervermittlung, auf beispielsweise einen Spezialisten, müssen Verbraucher unter Umständen wieder neu anrufen. Das ist schlicht eine inakzeptable Vorgehensweise."
Diese und weitere Szenarien belegt der DVTM in der Studie "Einführung kostenloser Warteschleifen", die der Verband in Zusammenarbeit mit dem renommierten Forschungs- und Beratungsinstitut WIK-Consult bereits vor der Gesetzesverabschiedung im Bundestag vorgestellt hat. "Leider sind die in der Studie benannten Punkte nicht in das neue Gesetz eingeflossen", bedauert Zilles. "Nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen besteht keine Möglichkeit, die kostenlose Warteschleife innerhalb der von der Politik geforderten Frist von zwölf Monaten umzusetzen. Ein Chaos am Markt ist unausweichlich."
Boris Schmidt, Geschäftsführer des DVTM, sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung. Er fordert, weitere Regelungen und Ermächtigungsgrundlagen in das Telekommunikationsgesetz mit aufzunehmen. "Den Weg haben wir mit unserem Offline-Billing-Modell schon vor langer Zeit vorgezeichnet. Jetzt muss nur noch die richtige Richtung eingeschlagen werden: für Arbeitsplätze, Betriebe und die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus." (DVTM: ra)
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Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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