Im Jahr 2017 arbeiten Wissenschaft und Unternehmen intensiver denn je an Standards, Schnittstellen und Protokollen für die Entwicklung von Blockchain-Geschäftskonzepten Rechtliche Rahmenbedingungen reichen zurzeit für viele Geschäftsmodelle noch nicht aus
Die Blockchain ist eine Querschnittstechnologie mit hohem disruptiven Potenzial für viele Wirtschaftsbereiche. Damit neue Geschäftsideen mittelfristig umgesetzt werden können, gilt es im Jahr 2017 die technischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen. "Wissenschaft und Privatwirtschaft stellen 2017 mehr Ressourcen denn je für die Erforschung der Blockchain zur Verfügung", sagt Stephan Zimprich, Leiter der Kompetenzgruppe (KG) Blockchain im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
Breite und intensive Beschäftigung mit der Blockchain-Theorie "2017 ist für die Blockchain ein entscheidendes Jahr indem es gilt, Standards, Schnittstellen und Protokolle zu definieren." Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind laut Stephan Zimprich noch nicht geschaffen. "Für ein Geschäftskonzept auf der Basis eines dezentralisierten Registers (distributed ledger) fehlt aktuell in vielen Fällen noch die Rechtsgrundlage."
Stephan Zimprich erwartet in den kommenden ein bis zwei Jahren erste Anwendungsszenarien, die im Livebetrieb getestet werden. "Großes Potenzial gibt es insbesondere in den Bereichen Internet of Things (IoT), in der Finanzwirtschaft, beim Digital Rights Management sowie in den Branchen E-Commerce und E-Government."
Werteaustausch mit verteilten Systemen Blockchain-basierte Systeme könnten zudem in vielen Bereichen zentrale Instanzen ablösen wie Banken, Notare oder Treuhänder. Das ist möglich, weil Validierungsalgorithmen ganz ohne solche Intermediäre die Vertrauenswürdigkeit der aufgezeichneten Transaktionsdaten garantieren. In weiterer Zukunft werden sogenannte Smart Contracts möglich, also eine vorprogrammierte, selbstausführende Vertragsabwicklung. So kann etwa eine Zahlung ausgelöst und durchgeführt werden, wenn der Smart Contract eine bestimmte Information über einen Sensor erhält.
Neue Geschäftskonzepte für viele Branchen Beim Digital Rights Management könnte die Blockchain die Verwaltung von Rechten und Lizenzen vereinfachen. "Mit der Blockchain-Technologie beispielsweise lässt sich auch im Digitalbereich eindeutig nachweisen, wer als Erster eine schützenswerte Idee hatte", sagt Stephan Zimprich. Diesen und weitere Mehrwerte der Technologie für unterschiedliche Aufgabenstellungen erarbeitet er zurzeit als Leiter der KG Blockchain im eco Verband. (eco: ra) eingetragen: 02.03.17 Home & Newsletterlauf: 15.03.17
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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