Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Zollbestimmungen & Compliance-Anforderungen


Die Einhaltung der Zollvorschriften im Wandel
Kewill über die Zollabwicklung im 21. Jahrhundert



Nichts ist so sicher wie der Tod – und die Steuer. Aber es gibt noch eine weitere unumstößliche Gewissheit des Lebens: Zollvorschriften und Compliance-Anforderungen werden nicht einfacher. In dem Maße, wie sich Märkte globalisieren und kleinere Länder ihre wirtschaftlichen Muskeln spielen lassen, werden die Vorschriften zum grenzüberschreitenden Warenverkehr immer komplexer. Dies scheint in vielerlei Hinsicht unmöglich zu sein. Es gibt bereits hunderte von Ländern mit ihren eigenen Zollbestimmungen und Compliance-Anforderungen, dutzende internationale Handelsabkommen und eine Fülle neuer Vereinbarungen, die bald online verfügbar sein werden. Zu nennen ist hier CETA, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, das im Oktober 2016 unterzeichnet wurde, aber auch die geplanten Abkommen TPP (Trans-Pacific Partnership) und TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership).

Doch mit fortschreitender Entwicklung tragen die Schwellenländer mit ihren eigenen Regeln und Vorschriften zu diesem verwirrenden zollrechtlichen Durcheinander bei. Für Geschäftsbeziehungen zu diesen Ländern ist es erforderlich, stets zu wissen, was dort erlaubt ist und was nicht.

Was sollten global aufgestellte Unternehmen also tun?
Der erste Schritt besteht in der Einführung einer Technologie wie einer Customs Management-Software, mit deren Hilfe der Import-/Exportprozess automatisiert werden kann. Die Vernetzung über das Internet – die früher als Luxus galt – wird nun von Zollbehörden und nationalen Bestimmungen, beispielsweise vom Automated Commercial Environment in den USA, vorgeschrieben: Importeure und Exporteure müssen ihre Dokumentationen und Formulare elektronisch einreichen.

Die Umstellung auf den rein digitalen Informationsaustausch verläuft zwar nicht immer glatt, am Ende wird die Übermittlung von Daten aber schneller und genauer erfolgen. Davon werden die Behörden und die Unternehmen gleichermaßen profitieren. "Eine zukunftsorientierte Customs Management Software sollte über Funktionen verfügen, die weit mehr als die zollrechtliche Anmeldung bieten", so Patrick Maley, Chief Marketing Officer bei Kewill. "Neben den eigentlichen Funktionen ist aber die Systemarchitektur selbst entscheidend. Darüber hinaus sollte die Software integriert, automatisiert und flexibel sein, damit sie den Anwender wirklich entlastet und die Fehlerquote verringert." (Kewill: ra)

eingetragen: 02.03.17
Home & Newsletterlauf: 15.03.17

Kewill: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen