Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Recherche in privaten Online-Netzwerken


Personalsuche: Bundesregierung plant Einschränkungen für Internet-Recherchen über Jobsuchende
Der gläserne Bewerber pflegt seine Online-Reputation


(30.11.10) - Das ist er nun, der gläserne Bewerber. Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern informiert sich die Hälfte (49 Prozent) aller Unternehmen im Internet über seine Bewerber. Das hat eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom unter 1.504 Geschäftsführern und Personalchefs ergeben.

"Das Internet ist für Firmen eine wichtige zusätzliche Informationsquelle geworden, um sich ein Bild über einen potenziellen Mitarbeiter zu machen", sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Sein Rat: "Bewerber sollten dafür sorgen, dass im Internet vorteilhafte Angaben, Äußerungen oder Fotos über sie zu finden sind."

Gemäß den Umfrage-Ergebnissen nutzen die Firmen vor allem Internet-Suchmaschinen, um zusätzliche Informationen über Bewerber zu gewinnen: 45 Prozent aller Unternehmen verwenden dazu Google, Bing oder spezielle Personensuchmaschinen. Ein Fünftel (21 Prozent) recherchiert in sozialen Online-Netzwerken, die einen beruflichen Schwerpunkt haben, zum Beispiel Xing oder LinkedIn. 17 Prozent werfen zudem einen Blick in sozialen Online-Netzwerken mit privatem Charakter, beispielsweise Facebook oder StudiVZ.

Gleichwohl warnen Branchenkenner davor, die Bewertung oder gar die Suche nach geeigneten Bewerbern ausschließlich auf das World Wide Web zu fokussieren.

"Natürlich bringt Socia Media einen gewissen Umbruch in der Personalsuche. Aber am Ende entscheidet doch oft das persönliche Gespräch, die Erfahrung eines Personalverantwortlichen im Unternehmen oder des Headhunters über Erfolg oder Misserfolg eines Einstellungsverfahrens", so die Überzeugung von Udo Nadolski, Geschäftsführer von Harvey Nash. Die in Online-Profilen angegebenen Qualifikationen zu überprüfen, gehöre zweifelsfrei zu den leichteren Übungen. "Der Aktivitätsindex und Beiträge in Foren und Gruppen erleichtern darüber hinaus die Bewertung der Bewerber", so Nadolski. Und auch er weiß: Wer seine Online-Präsenz in diversen Netzwerken nicht seinem Berufsziel entsprechend anzupassen, könne schnell mal aussortiert werden bei der Bewerbung.

Bei Internet-Recherchen besteht für die Bewerber immer die Gefahr, dass die Personaler Widersprüche im Lebenslauf, unvorteilhafte Fotos oder schädliche Äußerungen finden. "Jeder sollte wissen, was über ihn im Internet steht und er sollte dieses Bild bei Bedarf aktiv selbst gestalten", empfiehlt Bitkom-Chef Scheer. Demnach solle man sich der eigenen Online-Präsenz nicht nur bewusst sein, sondern diese auch entsprechend pflegen und gestalten, beispielsweise durch kompetente Beiträge in Blogs oder Foren oder die Entfernung unvorteilhafter Fotoaufnahmen.

Rechtlich gibt es bislang keine Einschränkungen für Internet-Recherchen über Bewerber. Die Bundesregierung hat allerdings ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Datenschutz von Beschäftigten und Jobsuchenden detailliert regelt.

Künftig soll die Recherche über Bewerber nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein.

Allerdings: "Die Recherche in privaten Online-Netzwerken durch Personaler ist in der Praxis kaum zu überprüfen, zumal sich der berufliche oder private Charakter vieler Netzwerke nicht klar abgrenzen lässt", sagt Scheer. Dennoch gebe das Gesetz künftig klar vor, dass Internet-Recherchen im privaten Umfeld zu unterbleiben haben. Das neue Datenschutzgesetz für Beschäftigte muss noch den Bundestag passieren und soll im kommenden Jahr in Kraft treten. (Bericht von Klartext Online: ra)

Harvey Nash: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen