Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft


12-Punkte-Papier: Staatsminister Bernd Neumann definiert Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter
Provider-Haftung fortentwickeln - Bei künftigen Regelungen müssten die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden


(30.11.10) - Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, äußerte sich zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter. Die zunehmende Digitalisierung der Welt mache auch vor der Kultur nicht halt. Ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des digitalen Eigentums soll Grundsätzliches definieren.

Einerseits würden sich großartige Chancen ergeben, kulturelle Schätze einfacher zugänglich zu machen und neue Formen kultureller Schaffensprozesse zu entwickeln. Andererseits würde die Digitalisierung auch Risiken erzeugen.

"Im digitalen Umfeld (weltweiten Netz) ist es technisch einfach möglich, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, ohne die angemessene Vergütung dafür zu entrichten", sagte Neumann, "auch, wenn dies für den Nutzer angenehm und kostengünstig ist, ist es in vielen Fällen nicht erlaubt und dies aus gutem Grund. Denn den Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen kreativen Berufen wird der Lohn ihrer Arbeit vorenthalten, ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Wenn es aber nicht mehr möglich ist, von kreativer Arbeit zu leben, wird unsere kulturelle Landschaft verarmen, wird es über kurz oder lang keine kulturelle Vielfalt geben. Wir können deshalb nicht die Hände in den Schoß legen, sondern wir müssen reagieren."

"Bei künftigen Regelungen müssen die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden", betonte Staatsminister Bernd Neumann weiter. "Dazu gehört sicher auch, dass Wege rechtskonformen Handelns aufgezeigt werden. Bei eindeutigen Rechtsverletzungen muss aber sichergestellt sein, dass illegales Handeln auch ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel eine Abmahnung nach sich zieht. Zur Verwirklichung der Urheberrechte ist zudem die Mitwirkung aller Verwerter von kreativen Leistungen erforderlich. In diesem Zusammenhang ist auch die Provider-Haftung fortzuentwickeln."

"Auch für die Digitalisierung so genannter verwaister und vergriffener Werke sind die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um wertvolle Bestände aus Bibliotheken oder Archiven der Allgemeinheit besser zugänglich machen zu können", hob der Staatsminister weiter hervor. "Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte des Urhebers gewahrt und auch ein wirtschaftlicher Ausgleich vorgesehen werden." (Deutsche Bundesregierung: ra)

Das Positionspapier ist unter www.kulturstaatsminister.de eingestellt.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen