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Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft


12-Punkte-Papier: Staatsminister Bernd Neumann definiert Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter
Provider-Haftung fortentwickeln - Bei künftigen Regelungen müssten die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden


(30.11.10) - Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, äußerte sich zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter. Die zunehmende Digitalisierung der Welt mache auch vor der Kultur nicht halt. Ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des digitalen Eigentums soll Grundsätzliches definieren.

Einerseits würden sich großartige Chancen ergeben, kulturelle Schätze einfacher zugänglich zu machen und neue Formen kultureller Schaffensprozesse zu entwickeln. Andererseits würde die Digitalisierung auch Risiken erzeugen.

"Im digitalen Umfeld (weltweiten Netz) ist es technisch einfach möglich, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, ohne die angemessene Vergütung dafür zu entrichten", sagte Neumann, "auch, wenn dies für den Nutzer angenehm und kostengünstig ist, ist es in vielen Fällen nicht erlaubt und dies aus gutem Grund. Denn den Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen kreativen Berufen wird der Lohn ihrer Arbeit vorenthalten, ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Wenn es aber nicht mehr möglich ist, von kreativer Arbeit zu leben, wird unsere kulturelle Landschaft verarmen, wird es über kurz oder lang keine kulturelle Vielfalt geben. Wir können deshalb nicht die Hände in den Schoß legen, sondern wir müssen reagieren."

"Bei künftigen Regelungen müssen die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden", betonte Staatsminister Bernd Neumann weiter. "Dazu gehört sicher auch, dass Wege rechtskonformen Handelns aufgezeigt werden. Bei eindeutigen Rechtsverletzungen muss aber sichergestellt sein, dass illegales Handeln auch ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel eine Abmahnung nach sich zieht. Zur Verwirklichung der Urheberrechte ist zudem die Mitwirkung aller Verwerter von kreativen Leistungen erforderlich. In diesem Zusammenhang ist auch die Provider-Haftung fortzuentwickeln."

"Auch für die Digitalisierung so genannter verwaister und vergriffener Werke sind die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um wertvolle Bestände aus Bibliotheken oder Archiven der Allgemeinheit besser zugänglich machen zu können", hob der Staatsminister weiter hervor. "Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte des Urhebers gewahrt und auch ein wirtschaftlicher Ausgleich vorgesehen werden." (Deutsche Bundesregierung: ra)

Das Positionspapier ist unter www.kulturstaatsminister.de eingestellt.


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