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Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten


Non-Compliance beim Datenschutz kann teuer werden: Datenschutzverstöße verursachen für Unternehmen Kosten in Millionenhöhe
Allein die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden


(10.05.12) - Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Neben dem allgemeinen Schaden, der aus der Haftung für unzureichende Datensicherheit entsteht, können Kosten für die Ursachenidentifizierung durch Computerforensiker, Rechtsanwaltskosten für Gerichtsverfahren und nicht zuletzt Ausgaben für die Information aller Beteiligten entstehen. Weitere Aufwendungen fallen für die Einrichtung eines Call Centers und für PR-Experten an, die zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen auf den Unternehmensruf beauftragt werden müssen.

Laut Jens Krickhahn, Manager für den Bereich Technology, Media & Telecommunication beim Spezialversicherer Hiscox, liegen allein die Kosten einer gerichtsverwertbaren Identifikation personenbezogener Daten für einen abhandengekommenen Laptop (Stichwort: IT-Forensik) zwischen 10.000 und 35.000 Euro. "Die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden. Mit rund einer Million schlagen die durchschnittlichen Ansprüche von Dritten nach einem Datenschutzverstoß zu Buche – um nur einige Zahlen zu nennen", so Krickhahn.

Hiscox-Schadenbeispiel
Ein mittelständischer Online-Versandhändler wurde Opfer eines Datendiebstahls. Über mehrere Monate war es Hackern möglich, sich einen illegalen Zugang zu dem streng gesicherten Online-Abrechnungssystem (Payment Processing Tool) zu verschaffen. In diesem Zeitraum kopierten die Täter sensible Daten von mehr als 2 Millionen Kunden.

>> Kriminaltechnische Ermittlungskosten: 150.000 Euro
>> Kosten für juristische Dienstleistungen und Rechtsberatung: 525.000 Euro
>> Mitteilung des Datenverlusts: 470.000 Euro
>> Medien- und PR-Kosten: 253.000 Euro
>> Kosten für das Ausfindigmachen von Zahlungsvorgängen: 120.000 Euro
>> Forderungen der Zahlungskartenindustrie: 980.000 Euro
>> Einnahmeverlust aufgrund der Schließung der Website: 1.500.000 Euro
Gesamtkosten: 3.998.000 Euro

Welche präventiven Maßnahmen gibt es für Unternehmen?
Erfahrungen des Spezialversicherers Hiscox zeigen, dass viele Unternehmen die Sicherheit ihrer (Daten-)Systeme überschätzen. "Zahlreiche Unternehmen denken, dass ihre Systeme bereits sicher seien, wenn sie ein Antivirenprogramm installiert haben und der Zugang zu vertraulichen Daten über – häufig nicht allzu komplizierte – Passwörter reguliert wird. Für einen Profi sind solche Sicherheitsvorkehrungen allerdings keine Herausforderung. Für einen geübten Hacker ist das Umgehen solch begrenzter Sicherheitsmechanismen ein Kinderspiel. Der größte Schaden besteht im Verlust von Daten durch Eingriffe Dritter. Wir als Versicherer empfehlen nicht umsonst die Verschlüsselung vertraulicher Daten und die Beschränkung des Zugangs zu den Daten auf einen eng umgrenzten Personenkreis", sagt Krickhahn.

Krickhahn betont daher, dass es sinnvoll sei, wenn Unternehmen ihre Datenschutzvorkehrungen auf Funktionalität und Verlässlichkeit prüfen. "Insbesondere sollte ein Maßnahmenplan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen abgestimmt sein. Hierbei handelt es sich um eine Art Notfallplan, der Unternehmen hilft, nach einem erfolgreichen Hacker-Angriff Sofortmaßnahmen ergreifen zu können", so der Experte. Auf der anderen Seite sollten sich Unternehmen durch eine Versicherung, die Datenschutzverletzungen abdeckt, gegen die Risiken finanzieller Verluste absichern, nicht zuletzt wegen des Haftungsrisikos. "Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Kosten für den Diebstahl, den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung vertraulicher Kunden- und Zahlungsverkehrsdaten im Haftungsfall leicht den sechsstelligen Bereich erreichen können", so Franka Barsch, Leiterin der Schadenabteilung bei Hiscox. (Hiscox: ra)

Hiscox: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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