Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten


Non-Compliance beim Datenschutz kann teuer werden: Datenschutzverstöße verursachen für Unternehmen Kosten in Millionenhöhe
Allein die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden


(10.05.12) - Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Neben dem allgemeinen Schaden, der aus der Haftung für unzureichende Datensicherheit entsteht, können Kosten für die Ursachenidentifizierung durch Computerforensiker, Rechtsanwaltskosten für Gerichtsverfahren und nicht zuletzt Ausgaben für die Information aller Beteiligten entstehen. Weitere Aufwendungen fallen für die Einrichtung eines Call Centers und für PR-Experten an, die zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen auf den Unternehmensruf beauftragt werden müssen.

Laut Jens Krickhahn, Manager für den Bereich Technology, Media & Telecommunication beim Spezialversicherer Hiscox, liegen allein die Kosten einer gerichtsverwertbaren Identifikation personenbezogener Daten für einen abhandengekommenen Laptop (Stichwort: IT-Forensik) zwischen 10.000 und 35.000 Euro. "Die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden. Mit rund einer Million schlagen die durchschnittlichen Ansprüche von Dritten nach einem Datenschutzverstoß zu Buche – um nur einige Zahlen zu nennen", so Krickhahn.

Hiscox-Schadenbeispiel
Ein mittelständischer Online-Versandhändler wurde Opfer eines Datendiebstahls. Über mehrere Monate war es Hackern möglich, sich einen illegalen Zugang zu dem streng gesicherten Online-Abrechnungssystem (Payment Processing Tool) zu verschaffen. In diesem Zeitraum kopierten die Täter sensible Daten von mehr als 2 Millionen Kunden.

>> Kriminaltechnische Ermittlungskosten: 150.000 Euro
>> Kosten für juristische Dienstleistungen und Rechtsberatung: 525.000 Euro
>> Mitteilung des Datenverlusts: 470.000 Euro
>> Medien- und PR-Kosten: 253.000 Euro
>> Kosten für das Ausfindigmachen von Zahlungsvorgängen: 120.000 Euro
>> Forderungen der Zahlungskartenindustrie: 980.000 Euro
>> Einnahmeverlust aufgrund der Schließung der Website: 1.500.000 Euro
Gesamtkosten: 3.998.000 Euro

Welche präventiven Maßnahmen gibt es für Unternehmen?
Erfahrungen des Spezialversicherers Hiscox zeigen, dass viele Unternehmen die Sicherheit ihrer (Daten-)Systeme überschätzen. "Zahlreiche Unternehmen denken, dass ihre Systeme bereits sicher seien, wenn sie ein Antivirenprogramm installiert haben und der Zugang zu vertraulichen Daten über – häufig nicht allzu komplizierte – Passwörter reguliert wird. Für einen Profi sind solche Sicherheitsvorkehrungen allerdings keine Herausforderung. Für einen geübten Hacker ist das Umgehen solch begrenzter Sicherheitsmechanismen ein Kinderspiel. Der größte Schaden besteht im Verlust von Daten durch Eingriffe Dritter. Wir als Versicherer empfehlen nicht umsonst die Verschlüsselung vertraulicher Daten und die Beschränkung des Zugangs zu den Daten auf einen eng umgrenzten Personenkreis", sagt Krickhahn.

Krickhahn betont daher, dass es sinnvoll sei, wenn Unternehmen ihre Datenschutzvorkehrungen auf Funktionalität und Verlässlichkeit prüfen. "Insbesondere sollte ein Maßnahmenplan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen abgestimmt sein. Hierbei handelt es sich um eine Art Notfallplan, der Unternehmen hilft, nach einem erfolgreichen Hacker-Angriff Sofortmaßnahmen ergreifen zu können", so der Experte. Auf der anderen Seite sollten sich Unternehmen durch eine Versicherung, die Datenschutzverletzungen abdeckt, gegen die Risiken finanzieller Verluste absichern, nicht zuletzt wegen des Haftungsrisikos. "Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Kosten für den Diebstahl, den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung vertraulicher Kunden- und Zahlungsverkehrsdaten im Haftungsfall leicht den sechsstelligen Bereich erreichen können", so Franka Barsch, Leiterin der Schadenabteilung bei Hiscox. (Hiscox: ra)

Hiscox: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen