Compliance und Geschäftsgeschenke
Weihnachtsgeschenke und Bestechung: Die Schwierigkeit des richtigen Schenkens in der Geschäftswelt
Sinnvoll ist es, dass Unternehmen selbst klar regeln, bis zu welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen
(10.12.07) - Für besonders schwere Fälle der Korruption oder Bestechlichkeit droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das gilt auch für viel zu üppige Weihnachtsgeschenke. Denn alle Jahre wieder werden nicht nur Familie und Freunde zu Weihnachten beschenkt, auch in der Geschäftswelt werden regelmäßig Weihnachtsgrüße versendet. Die Bandbreite der verschickten Business-Aufmerksamkeiten reicht dabei von einer Weihnachtskarte über die Klassiker Wein und Pralinen bis hin zu wertvollen Präsenten wie exklusive Theaterkarten oder Reisen.
"Natürlich gilt nicht jedes Geschenk im geschäftlichen Verkehr als Bestechung, doch die Linie zwischen einer wohlwollenden Aufmerksamkeit und einem möglicherweise beeinflussenden Bestechungsgeschenk kann dünn sein", sagt Joachim Bause, Geschäftsführer Zentraleuropa des Compliance- und Ethik-Beraters Integrity Interactive.
"Häufig ist der Beschenkte unsicher, wie hoch der Wert eines Geschenkes sein darf, das er annimmt. Cirka 30 Euro gelten als normal, doch wer sich bei Erhalt eines Geschenkes unwohl fühlt, sollte es mit seiner Geschäftsführung abklären oder es, noch besser, nicht annehmen. Der Gesetzgeber liefert hier leider keine eindeutigen Regeln."
Sinnvoll ist es, dass Unternehmen selbst klar regeln, bis zu welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen. "Dies kann dabei auch die bei Beamten übliche Null-Euro-Grenze sein, oder man einigt sich darauf, dass der Geschäftsleitung alle Geschenke gemeldet werden", meint Bause.
Besonders Zulieferer und Dienstleister bedanken sich mit einer Weihnachtsüberraschung für ein erfolgreiches, gemeinsames Geschäftsjahr. Doch darf der Hintergedanke hier nicht sein, den Kunden durch das Geschenk so zu beeinflussen, dass er sich auf Grund des persönlichen Geschenks auch im nächsten Jahr für eine Zusammenarbeit entscheidet.
Auch für den Schenkenden kann die Frage der Kosten für ein Geschenk schwierig sein, da er nicht weiß, was der Geschäftspartner als "normal" empfindet oder vielleicht sogar erwartet. "Eine schöne Alternative zu einem klassischen Weinachtgeschenk kann eine Spende für einen guten Zweck sein. Denn mit dieser weihnachtlichen Idee umgeht man jeglichen Verdacht der Bestechung", erklärt Bause. (Integrity Interactive: ra)
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