Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Graumarktgesetz verbessert Position der Anleger


Finanzberater insolvent – wen können Fondsanleger haftbar machen? - Neues Urteil nimmt Gründungsgesellschafter des Fonds in die Pflicht
"Bisher hafteten Gründungsgesellschafter nur für Prospektfehler. Nicht selten urteilten Gerichte aber, dass Formulierungen der Prospekte korrekt seien"


(17.09.12) - Finanzfalle geschlossene Fonds: Immer mehr Anleger müssen feststellen, dass ein geschlossener Fonds – anders als es so manche Berater behaupten – keinesfalls eine sichere Geldanlage ist. Für die Geschädigten, die ihre Beteiligungen auf Empfehlung sogenannter freier Berater oder Beratungsunternehmen – anstatt über eine Bank – gezeichnet haben, waren rechtliche Schritte bisher dennoch häufig nicht sinnvoll oder unmöglich. Der Grund lag in den meisten Fällen darin, dass das Beraterunternehmen nicht selten bereits insolvent oder der freie Berater schlicht nicht mehr greifbar ist. Die Ansprüche gegen andere Gegner waren aber in der Regel schon verjährt, wenn sich Probleme mit dem Fonds offenbarten. Doch jetzt wendet sich das Blatt, wie die Fachanwältin Nicole Mutschke weiß.

Zum einen stärkt das sogenannte "Graumarktgesetz", das am1. Juni 2012 in Kraft trat, ihre Rechte. Es erleichtert die Haftung für fehlerhafte Verkaufsprospekte und schreibt eine kompakte Chancen- und Risiken-Aufklärung durch ein Kurzinformationsblatt, den sogenannten "Beipackzettel", vor. Außerdem verlängert das Gesetz die Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung.

Zum anderen erweiterte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem überraschenden Urteil vom 14. Mai 2012 den Kreis der möglichen Anspruchsgegner. Gründungsgesellschafter eines Fonds, die sich eines Vertriebs bedienen und diesem die Aufklärung überlassen, haften nach der neusten Entscheidung des BGH nunmehr auch für deren unrichtige oder unzureichende Angaben.

"Bisher hafteten Gründungsgesellschafter nur für Prospektfehler. Nicht selten urteilten Gerichte aber, dass Formulierungen der Prospekte korrekt seien. Gerade im Vertrauen auf die Aussagen ‚ihres‘ Beraters lesen Anleger häufig jedoch gar nicht den Prospekt, sondern verlassen sich auf die beschönigenden Aussagen des Beraters, die zum Teil deutlich von den Angaben des Prospekts abweichen", erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Betroffene, die aufgrund einer fehlerhaften Beratung Verluste erlitten haben, sollten durch einen Fachanwalt ihren individuellen Fall prüfen lassen. Insbesondere die Möglichkeit, nunmehr auch gegen die Gründungsgesellschafter vorzugehen, bietet eine vielversprechende Perspektive." (Kanzlei Mutschke: ra)

Kanzlei Mutschke: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen