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Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten


Bundesländer machen Druck beim Schutz vor Kaffeefahrten-Abzocke"
Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik


(13.09.12) - Bayern und Hessen machen Druck im Kampf gegen den zunehmenden Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll den Fahrtenanbietern, die oft wehrlose Rentner schröpfen, das Handwerk gelegt werden. Neben einer drastischen Erhöhung der Bußgelder soll es ein Verbot für den Kauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln geben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Länder zur Verbraucherschutzministerkonferenz. "Der Handel mit minderwertigen Gesundheitsprodukten ist gefährlicher Hokuspokus. Und das muss ein Ende haben", fordern die Verbraucherministerinnen Beate Merk (Bayern) und Lucia Puttrich (Hessen).

Der Handel mit Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, also beispielsweise Vitaminpräparaten, die für den zigfachen Preis verkauft werden, steht im Mittelpunkt der allermeisten Verkaufsveranstaltungen. Nahrungsergänzungsmittel, Magnetfeldunterbetten, Massagematten oder Fußsprudelbäder werden für hohe dreistellige oder vierstellige Euro-Beträge verkauft. Die Einkaufspreise liegen bei Nahrungsergänzungsmitteln zwischen 7 und höchstens 50 Euro pro Packung. Magnetfeldmatten kauft die Branche für ca. 30 Euro ein. Die Verkaufspreise liegen durchschnittlich beim 30- bis 60-fachen, in Einzelfällen auch beim 90-fachen, des Einkaufspreises. Es gebe Fälle, bei denen die Teilnehmer dazu angeregt wurden, nicht mehr den ihnen vom Arzt verschriebenen Arzneimitteln zu vertrauen, sondern obskuren und überteuerten Wundermitteln.

Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik. "Die Zahl der Problemfälle hat in den vergangen Jahren stetig zugenommen. Deshalb sind wirksame Maßnahmen auf Bundesebene nötig. Mit diesem Antrag machen wir den nötigen Druck. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie Menschen unter Druck gesetzt werden, minderwertige Dinge zu erwerben, die sie unter normalen Umständen niemals kaufen würden", teilten die beiden Ministerinnen mit.

Außerdem sollen sich die Anbieter nicht länger hinter erfundenen Namen und Postfächern verstecken können. Deshalb soll es künftig nur noch dann ein Postfach geben, wenn vorher die Identität des Postfachinhabers durch Vorlage eines Personalausweises zweifelsfrei geklärt ist. "Der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn er nicht durchgesetzt werden kann, weil schlicht die richtige Adresse fehlt", so die Verbraucherschutzministerinnen. Die Kaffeefahrt-Branche verschickt pro Jahr etwa 440 Millionen Einladungsschreiben. Bei rund 90 Prozent aller Einladung fehlt der Hinweis, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt. Von einigen Hundert bis zu 10.000 Euro lauten heute die Gewinnversprechen. Dazu werden Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Garten, Zierrat, Unterhaltungselektronik, Uhren und Schmuck zugesagt.

Nach Schätzungen nehmen bis zu fünf Millionen Deutsche an den dubiosen Verkaufsfahrten teil. Rund 400 Busse sind jeden Tag zu Kaffeefahrten unterwegs. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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