Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Lebensmittelklarheit.de ein Internetpranger?


Verstößt Lebensmittelklarheit.de gegen verfassungsrechtliche Prinzipien?
BDSI kritisiert: Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind


(20.12.11) - Die Redaktion "Klartext Online" analysiert in einem Hintergrundbericht die Auswirkungen des Verbraucherportals "Lebensmittelklarheit.de" auf den Verbrauchermarkt und die Lebensmittelindustrie. Die Meinung über das Portal ist naturgemäß geteilt. Was die Verbraucher begrüßen, ärgert Industrieverbände, die als Sprecher der Lebensmittelindustrie auftreten.

"Verbraucher beschweren sich seit Jahren bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer, dass sie sich durch die Kennzeichnung von Lebensmitteln in die Irre geführt fühlen, dass die Aufmachung häufig etwas suggeriere, was nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produktes entspricht. Dass etwa Früchte abgebildet seien, das Produkt aber keine Früchte enthielte.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher vor rund vier Monaten das Internetportal Lebensmittelklarheit.de gegründet. Verbraucher senden ihre Beschwerden ein, das Portal prüft die Meldung und bittet den Hersteller um eine Stellungnahme. Dazu hat er sieben Tage Zeit. 100 Tage nach Start der Plattform zieht das Bundesverbraucherministerium eine positive Zwischenbilanz: Bisher seien über 3.800 Produktmeldungen eingegangen und die Lebensmittelwirtschaft, die das Portal zu Beginn scharf kritisiert habe, reagiere immer häufiger konstruktiv auf die Kritik der Kunden.

BDSI sieht Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) beklagt gravierende Mängel und sieht sogar einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien. Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind. Das benachteilige die betroffenen Unternehmen. Der BDSI lehnt es daher ab, dass Hersteller und Produkte namentlich genannt werden und fordert im Namen der Süßwarenindustrie, dass das Portal zukünftig nicht mehr Internetpranger ist. Das Lebensmittelrecht müsse Maßstab sein, wenn man Lebensmittel beurteilt, und nicht die gefühlte Täuschung einzelner.

BVL: Unternehmen brauchen Schutz vor medienwirksamen Wirtschaftsschelten
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) vermisst Neutralität sowie Objektivität und beklagt in einem Positionspapier, dass das Portal Produkte wertet und medienwirksam Wirtschaftsschelten verteile. Wenn Unternehmen ihre Lebensmittel nach den Vorgaben kennzeichneten, die vorher auf nationaler oder europäischer Ebene vereinbart worden sind, sei es nicht richtig, dass sie sich anschließend dafür auf einem Internetportal rechtfertigen müssten, dass zudem auch noch die Steuerzahler finanzierten. Und sind die Kennzeichnungsregeln zu komplex und unverständlich, so sei es Aufgabe der Politik, dies zu ändern. Aufgabe des Portals müsse es vielmehr sein, mit Informationen dazu beizutragen, dass Verbraucher ausgewogen über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln diskutieren können.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): Befürchtungen der Kritiker unbegründet
"Die überwältigende Resonanz zeigt, dass es richtig und wichtig war, dieses Portal zu fördern", zeigt sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in einer Presseerklärung überzeugt. Die Befürchtungen der Kritiker hätten sich als unbegründet erwiesen. Die meisten Hersteller nähmen die Hinweise der Verbraucher ernst, 27 hätten die Aufmachung ihrer Produkte bereits geändert. Am häufigsten meldeten Verbraucher Produkte, deren Werbung etwas vorgaukelt, was der Inhalt nicht hält. Sie ärgerten sich außerdem über ungenaue Herkunftsangaben."
(Redaktion: Klartext Online: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen