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Lebensmittelklarheit.de ein Internetpranger?


Verstößt Lebensmittelklarheit.de gegen verfassungsrechtliche Prinzipien?
BDSI kritisiert: Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind


(20.12.11) - Die Redaktion "Klartext Online" analysiert in einem Hintergrundbericht die Auswirkungen des Verbraucherportals "Lebensmittelklarheit.de" auf den Verbrauchermarkt und die Lebensmittelindustrie. Die Meinung über das Portal ist naturgemäß geteilt. Was die Verbraucher begrüßen, ärgert Industrieverbände, die als Sprecher der Lebensmittelindustrie auftreten.

"Verbraucher beschweren sich seit Jahren bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer, dass sie sich durch die Kennzeichnung von Lebensmitteln in die Irre geführt fühlen, dass die Aufmachung häufig etwas suggeriere, was nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produktes entspricht. Dass etwa Früchte abgebildet seien, das Produkt aber keine Früchte enthielte.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher vor rund vier Monaten das Internetportal Lebensmittelklarheit.de gegründet. Verbraucher senden ihre Beschwerden ein, das Portal prüft die Meldung und bittet den Hersteller um eine Stellungnahme. Dazu hat er sieben Tage Zeit. 100 Tage nach Start der Plattform zieht das Bundesverbraucherministerium eine positive Zwischenbilanz: Bisher seien über 3.800 Produktmeldungen eingegangen und die Lebensmittelwirtschaft, die das Portal zu Beginn scharf kritisiert habe, reagiere immer häufiger konstruktiv auf die Kritik der Kunden.

BDSI sieht Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) beklagt gravierende Mängel und sieht sogar einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien. Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind. Das benachteilige die betroffenen Unternehmen. Der BDSI lehnt es daher ab, dass Hersteller und Produkte namentlich genannt werden und fordert im Namen der Süßwarenindustrie, dass das Portal zukünftig nicht mehr Internetpranger ist. Das Lebensmittelrecht müsse Maßstab sein, wenn man Lebensmittel beurteilt, und nicht die gefühlte Täuschung einzelner.

BVL: Unternehmen brauchen Schutz vor medienwirksamen Wirtschaftsschelten
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) vermisst Neutralität sowie Objektivität und beklagt in einem Positionspapier, dass das Portal Produkte wertet und medienwirksam Wirtschaftsschelten verteile. Wenn Unternehmen ihre Lebensmittel nach den Vorgaben kennzeichneten, die vorher auf nationaler oder europäischer Ebene vereinbart worden sind, sei es nicht richtig, dass sie sich anschließend dafür auf einem Internetportal rechtfertigen müssten, dass zudem auch noch die Steuerzahler finanzierten. Und sind die Kennzeichnungsregeln zu komplex und unverständlich, so sei es Aufgabe der Politik, dies zu ändern. Aufgabe des Portals müsse es vielmehr sein, mit Informationen dazu beizutragen, dass Verbraucher ausgewogen über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln diskutieren können.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): Befürchtungen der Kritiker unbegründet
"Die überwältigende Resonanz zeigt, dass es richtig und wichtig war, dieses Portal zu fördern", zeigt sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in einer Presseerklärung überzeugt. Die Befürchtungen der Kritiker hätten sich als unbegründet erwiesen. Die meisten Hersteller nähmen die Hinweise der Verbraucher ernst, 27 hätten die Aufmachung ihrer Produkte bereits geändert. Am häufigsten meldeten Verbraucher Produkte, deren Werbung etwas vorgaukelt, was der Inhalt nicht hält. Sie ärgerten sich außerdem über ungenaue Herkunftsangaben."
(Redaktion: Klartext Online: ra)


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    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

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    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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