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Lebensmittelklarheit.de ein Internetpranger?


Verstößt Lebensmittelklarheit.de gegen verfassungsrechtliche Prinzipien?
BDSI kritisiert: Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind


(20.12.11) - Die Redaktion "Klartext Online" analysiert in einem Hintergrundbericht die Auswirkungen des Verbraucherportals "Lebensmittelklarheit.de" auf den Verbrauchermarkt und die Lebensmittelindustrie. Die Meinung über das Portal ist naturgemäß geteilt. Was die Verbraucher begrüßen, ärgert Industrieverbände, die als Sprecher der Lebensmittelindustrie auftreten.

"Verbraucher beschweren sich seit Jahren bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer, dass sie sich durch die Kennzeichnung von Lebensmitteln in die Irre geführt fühlen, dass die Aufmachung häufig etwas suggeriere, was nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produktes entspricht. Dass etwa Früchte abgebildet seien, das Produkt aber keine Früchte enthielte.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher vor rund vier Monaten das Internetportal Lebensmittelklarheit.de gegründet. Verbraucher senden ihre Beschwerden ein, das Portal prüft die Meldung und bittet den Hersteller um eine Stellungnahme. Dazu hat er sieben Tage Zeit. 100 Tage nach Start der Plattform zieht das Bundesverbraucherministerium eine positive Zwischenbilanz: Bisher seien über 3.800 Produktmeldungen eingegangen und die Lebensmittelwirtschaft, die das Portal zu Beginn scharf kritisiert habe, reagiere immer häufiger konstruktiv auf die Kritik der Kunden.

BDSI sieht Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) beklagt gravierende Mängel und sieht sogar einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien. Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind. Das benachteilige die betroffenen Unternehmen. Der BDSI lehnt es daher ab, dass Hersteller und Produkte namentlich genannt werden und fordert im Namen der Süßwarenindustrie, dass das Portal zukünftig nicht mehr Internetpranger ist. Das Lebensmittelrecht müsse Maßstab sein, wenn man Lebensmittel beurteilt, und nicht die gefühlte Täuschung einzelner.

BVL: Unternehmen brauchen Schutz vor medienwirksamen Wirtschaftsschelten
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) vermisst Neutralität sowie Objektivität und beklagt in einem Positionspapier, dass das Portal Produkte wertet und medienwirksam Wirtschaftsschelten verteile. Wenn Unternehmen ihre Lebensmittel nach den Vorgaben kennzeichneten, die vorher auf nationaler oder europäischer Ebene vereinbart worden sind, sei es nicht richtig, dass sie sich anschließend dafür auf einem Internetportal rechtfertigen müssten, dass zudem auch noch die Steuerzahler finanzierten. Und sind die Kennzeichnungsregeln zu komplex und unverständlich, so sei es Aufgabe der Politik, dies zu ändern. Aufgabe des Portals müsse es vielmehr sein, mit Informationen dazu beizutragen, dass Verbraucher ausgewogen über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln diskutieren können.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): Befürchtungen der Kritiker unbegründet
"Die überwältigende Resonanz zeigt, dass es richtig und wichtig war, dieses Portal zu fördern", zeigt sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in einer Presseerklärung überzeugt. Die Befürchtungen der Kritiker hätten sich als unbegründet erwiesen. Die meisten Hersteller nähmen die Hinweise der Verbraucher ernst, 27 hätten die Aufmachung ihrer Produkte bereits geändert. Am häufigsten meldeten Verbraucher Produkte, deren Werbung etwas vorgaukelt, was der Inhalt nicht hält. Sie ärgerten sich außerdem über ungenaue Herkunftsangaben."
(Redaktion: Klartext Online: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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