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Compliance-Maßnahmen im Unternehmen


Eine Compliance-Policy muss von der Unternehmensspitze im Alltag vorgelebt
Organisatorische Vernetzung der Compliance-Inseln ist Erfolgsfaktor

(24.04.13) - Die jüngsten Exzesse im Bankensektor und die Korruptionsskandale in Teilen der deutschen Wirtschaft veranlassen immer mehr Unternehmen, ein umfassendes Regelwerk für ihre Manager zu definieren, um Rechtsverstöße und unternehmensschädigendes Verhalten künftig zu unterbinden: Geschäftsführer und Vorstände müssen mit Hilfe einer Compliance-Policy die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und internen Standards überwachen und nachhaltiges Handeln fördern und fordern, um langfristig wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen zu können. Wichtig ist, dass die Unternehmen ihre Risiken individuell identifizieren; nur so können sie ein effizientes und effektives Compliance-Management betreiben.

"Soll eine Compliance-Policy etabliert und auch tatsächlich von allen Mitarbeitern umgesetzt werden, muss die Unternehmensspitze diese Haltung im Alltag selbst vorleben", sagt Claudia Schmidt, Change-Expertin und Geschäftsführerin der Mutaree GmbH und ergänzt: "Ist eine Organisationseinheit geschaffen worden, die für Compliance verantwortlich ist, beginnt erst der eigentliche Change-Prozess. Dann muss die neue Kultur in den Köpfen aller Mitarbeiter verankert werden."

Die organisatorische Vernetzung sämtlicher Compliance-Maßnahmen im Unternehmen ist ein zentraler Erfolgsfaktor für deren langfristige Wirksamkeit:

Bei vielen Unternehmen sind bereits einzelne Compliance-Aktivitäten implementiert worden – beispielsweise ein Anti-Korruptionsmanagement oder ein Code of Conduct. Sie funktionieren als einzelne "Inseln der Compliance". Die Herausforderung besteht darin, ein übergreifendes, aussagefähiges Compliance-Management-System (CMS) zu etablieren und organisatorisch einzubinden. Die Implementierung und Etablierung dieser systemischen Organisationsform ist ein Veränderungsprozess, der nahezu alle Organisationseinheiten betrifft und von erheblicher Relevanz für das Unternehmen ist. Entsprechend ihrer Bedeutung sollte diese Einheit mit operativen Querschnittsfunktionen ausgestattet werden und im Vorstandsressort angesiedelt sein.

Compliance ist Treiber für den Kulturwandel
Die Etablierung der Organisationseinheit für Compliance ist der erste Schritt zur Entwicklung einer lebendigen Compliance-Kultur. Ein Kulturwandel kann aber nur gelingen, wenn die Unternehmen erkennen, dass sich Compliance nicht nur auf die regulierten Bereiche eingrenzen lässt. "Die größte Herausforderung bei der unternehmensweiten Umsetzung einer funktionierenden Compliance-Kultur ist die Spiegelung der Richtlinien und Grundsätze im Handeln und Auftreten aller Unternehmensverantwortlichen", sagt Mutaree-Geschäftsführerin Schmidt. (Mutaree: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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