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Trennbankengesetz als Herausforderung


Bankenregulierung durch Trennbankengesetz: Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren
Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern

(03.05.13) - In dynamischen Zeiten mit Schlagzeilen über Banken- und Finanzkrisen und neuen strategischen, systemischen oder regulatorischen Compliance-Anforderungen ist ein funktionierendes Change Management für Banken unverzichtbar. Doch die Finanzbranche weist noch Optimierungsbedarf bei ihrem Veränderungsmanagement auf: Lediglich 38 Prozent der Banker bewerten ihre Erfolgsquote bei bisher durchgeführten Veränderungsprozessen mit 75 bis 100 Prozent. Die Hälfte der Finanzinstitute schätzt ihre Erfolgsquote bei nur 50 Prozent ein; dies ergab die Studie der Mutaree GmbH zur Change-Fitness.

"Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren. Deshalb sollte die deutsche Finanzbranche ihre Change-Fitness noch weiter ausbauen, um für den zukünftigen Wandel gerüstet zu sein", sagt Claudia Schmidt, Geschäftsführerin der Mutaree GmbH.

Bundesregierung verschärft die Bankenregulierung
Die Geschäfte der Banken- und Finanzkonzerne sollen strenger kontrolliert werden: Die Bundesregierung hat im Februar 2013 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Bankenaufsicht jetzt mit einem neuen Gesetz vorantreiben soll: Das Trennbankengesetz. Ganz konkret beinhalt dieses Paket die Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern, Haftstrafen für Top-Manager bei Vernachlässigung ihrer Pflichten und die sogenannten Bankentestamente.

Seit der Finanzkrise 2008 gab es eine Vielzahl an Vorschlägen zur stärkeren Kontrolle des Finanzsektors. Die Bundesregierung schreitet jetzt zur Tat: Sie hat am 6. Februar 2013 ein Gesetz zur Bankenregulierung beschlossen. Die Bundesregierung möchte risikoreiche Bereiche vom Einlagengeschäft abtrennen. Das bedeutet für größere Finanzinstitute, dass sie sich auf eine Abspaltung des Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen müssen. Nach den Empfehlungen des europäischen Liikanen-Expertenberichts soll das Kundengeschäft demnach abgeschirmt werden, wenn Einlagenkreditinstitute oder Gruppen, denen Einlagenkreditinstitute angehören, bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Sie müssen das Eigengeschäft dann in eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft ausgliedern.

BaFin fordert Sanierungsplan von den Banken
Banken müssen Notfallpläne ausarbeiten und ihre Ergebnisse der BaFin vorlegen: Aktuell sind 36 deutsche Institute als systemrelevant eingestuft. Die betroffenen Banken müssen bis Ende 2013 ihren Notfallplan einreichen. Dabei handelt es sich um Pläne, in denen die Sanierung und schnelle Abwicklung der Institution geregelt ist. Dadurch sollen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Die Bankenaufsicht kann außerdem verlangen, dass mögliche Hindernisse bei der Abwicklung bereits vorher beseitigt werden.

Banken erkennen Veränderungsbedarf
67 Prozent der Banker erkennen zwar frühzeitig die Notwendigkeit für eine Veränderung, jedoch folgen dem erkannten Veränderungsbedarf oft zu wenig und nicht die richtigen, bzw. strukturierten Adaptionsansätze. 52 Prozent der Kreditinstitute verfügen nicht über ein ausgebildetes Change-Management-Team. Außerdem fehlt es den Mitarbeitern bei fast der Hälfte der Banken am nötigen Know-how um ein umfangreiches Change-Projekt effektiv umzusetzen.

"Damit die Bankenbranche zukünftig bessere Ergebnisse vorweisen kann, sollte die Change-Qualifikation zum integralen Bestandteil der Unternehmensführung werden. Denn das Engagement und Umsetzungsgeschick der Führungskräfte und Mitarbeiter prägt das Ergebnis maßgeblich", sagt Claudia Schmidt. (Mutaree: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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