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Ansatz für permanentes Risikomanagement


IT-Sicherheitsgesetz: Die Diskussion fördert den Tunnelblick
60 Prozent der deutschen Unternehmen sind sich nach einer Untersuchung unsicher, ob ihre Mitarbeiter die richtigen Mittel haben, sich vor Informationsverlusten zu schützen

(06.05.13) - "IT-Ausfälle stellen eine reale Gefahr dar", lautet es im Entwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz des Bundesinnenministeriums. Dem umstrittenen Gesetzesentwurf zufolge sollen Betreiber wichtiger Infrastrukturen - wie zum Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter per Gesetz dazu verpflichtet werden, Cyberattacken auf ihre Netze an Behörden zu melden. Branchenverband Bitkom sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierten den Entwurf. Die IronMountain sieht das Problem unabhängig von der Art der Umsetzung einer Meldepflicht. Sie erinnert Unternehmen daran, sich eine ganzheitliche Sicht auf sicheres Informationsmanagement zu bewahren, die neben Akten und Daten auch den Menschen im Blick behält.

In Deutschland ist die Hälfte aller Unternehmen vom Internet abhängig. Jedem deutschen Großunternehmen entstehen jährlich Kosten im Schnitt von 4,8 Millionen Euro durch Cyber-Kriminalität. Laut einer Studie, die Iron Mountain zusammen mit PricewaterhouseCoopers herausbrachte, sind sich 60 Prozent der Unternehmen unsicher, ob ihren Mitarbeitern die nötigen Instrumente zur Verfügung stehen, um sich vor Risiken zu schützen, die durch Informationsverluste entstehen. Doch inwiefern lassen sich durch strengere Vorgaben, die im neuen Gesetzesentwurf enthalten sind, solche Risiken minimieren?

Identifikation sensibler Geschäftsdaten und Entwicklung eines Risikomanagements
Zunächst einmal zielt der Entwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz primär auf die Betreiber von kritischen Infrastrukturen und entbehrt daher nicht eines gewissen Tunnelblicks. Bei der ganzen Diskussion um eine mehr oder weniger umfassende Datenspeicherung gerät leicht in Vergessenheit, dass sensible Daten nicht nur durch Cyberattacken, sondern auch andere Vorgänge ungewollt an die Außenwelt gelangen können. Es geht hier also nicht nur um Cybergangster und Hacker, sondern auch um Menschen und Prozesse.

"Welche Daten sind sensibel? Verhindert eine gewitzte Software das Speichern von vertraulichen Daten auf einem USB-Stick? Kann andererseits ein Mitarbeiter mit einer Papierakte oder einem Ausdruck das Unternehmen ungehindert und unprotokolliert verlassen?", fragt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. "Es sollte vom Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz für permanentes Risikomanagement entwickelt werden, der von einer zentralen Kontrollinstanz mit klaren Verantwortlichkeiten bereichsübergreifend im Unternehmen umgesetzt wird. Dazu werden Vorstand und Geschäftsführung schon allein vom Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, verpflichtet."
(Iron Mountain: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

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    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

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    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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