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Ansatz für permanentes Risikomanagement


IT-Sicherheitsgesetz: Die Diskussion fördert den Tunnelblick
60 Prozent der deutschen Unternehmen sind sich nach einer Untersuchung unsicher, ob ihre Mitarbeiter die richtigen Mittel haben, sich vor Informationsverlusten zu schützen

(06.05.13) - "IT-Ausfälle stellen eine reale Gefahr dar", lautet es im Entwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz des Bundesinnenministeriums. Dem umstrittenen Gesetzesentwurf zufolge sollen Betreiber wichtiger Infrastrukturen - wie zum Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter per Gesetz dazu verpflichtet werden, Cyberattacken auf ihre Netze an Behörden zu melden. Branchenverband Bitkom sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierten den Entwurf. Die IronMountain sieht das Problem unabhängig von der Art der Umsetzung einer Meldepflicht. Sie erinnert Unternehmen daran, sich eine ganzheitliche Sicht auf sicheres Informationsmanagement zu bewahren, die neben Akten und Daten auch den Menschen im Blick behält.

In Deutschland ist die Hälfte aller Unternehmen vom Internet abhängig. Jedem deutschen Großunternehmen entstehen jährlich Kosten im Schnitt von 4,8 Millionen Euro durch Cyber-Kriminalität. Laut einer Studie, die Iron Mountain zusammen mit PricewaterhouseCoopers herausbrachte, sind sich 60 Prozent der Unternehmen unsicher, ob ihren Mitarbeitern die nötigen Instrumente zur Verfügung stehen, um sich vor Risiken zu schützen, die durch Informationsverluste entstehen. Doch inwiefern lassen sich durch strengere Vorgaben, die im neuen Gesetzesentwurf enthalten sind, solche Risiken minimieren?

Identifikation sensibler Geschäftsdaten und Entwicklung eines Risikomanagements
Zunächst einmal zielt der Entwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz primär auf die Betreiber von kritischen Infrastrukturen und entbehrt daher nicht eines gewissen Tunnelblicks. Bei der ganzen Diskussion um eine mehr oder weniger umfassende Datenspeicherung gerät leicht in Vergessenheit, dass sensible Daten nicht nur durch Cyberattacken, sondern auch andere Vorgänge ungewollt an die Außenwelt gelangen können. Es geht hier also nicht nur um Cybergangster und Hacker, sondern auch um Menschen und Prozesse.

"Welche Daten sind sensibel? Verhindert eine gewitzte Software das Speichern von vertraulichen Daten auf einem USB-Stick? Kann andererseits ein Mitarbeiter mit einer Papierakte oder einem Ausdruck das Unternehmen ungehindert und unprotokolliert verlassen?", fragt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. "Es sollte vom Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz für permanentes Risikomanagement entwickelt werden, der von einer zentralen Kontrollinstanz mit klaren Verantwortlichkeiten bereichsübergreifend im Unternehmen umgesetzt wird. Dazu werden Vorstand und Geschäftsführung schon allein vom Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, verpflichtet."
(Iron Mountain: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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