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Lizenzmanagement bietet Vorteile


Compliance-Audits bei der Software-Lizenzierung: Oft geraten Firmen aus reiner Unwissenheit in die Situation einer Unter- oder Überlizenzierung
Haftbar ist dabei laut Gesetz in der Regel der Vorstand oder Geschäftsführer selbst, auch wenn IT-Prozesse an einen externen Dienstleister ausgelagert sind

(06.05.13) - Die Anzahl von Compliance-Audits durch Softwarehersteller nimmt zu. So besteht laut Gartner-Studie für ein Unternehmen eine 65-prozentige Chance, ein Software-Audit zu erleben. "Allerdings würden nur rund 5 Prozent der Unternehmen in Deutschland eine spontane Überprüfung ihrer Softwarelizenzierungseinhaltung unbeschadet oder nur mit kleinen Mängeln bestehen", sagt Christian Dittrich, Gründer und Geschäftsführer der Dittrich + Kollegen GmbH in Köln. Eine fatale Situation, zumal mangelhaftes Lizenzmanagement schnell straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Laut Gesetz: Die Unternehmensführung haftet persönlich
"Gibt es in einem Unternehmen weniger Lizenzen als Software-Bereitstellungen oder -Installationen, ist dies strafbar und teuer", sagt Dittrich. Je nach Ausmaß der Unterlizenzierung müssen die verantwortlichen Softwarehalter mit horrenden Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro oder sogar mit der Eröffnung eines Strafverfahrens rechnen. Haftbar ist dabei laut Gesetz in der Regel der Vorstand oder Geschäftsführer selbst, auch wenn IT-Prozesse an einen externen Dienstleister ausgelagert sind.

Einsparpotential von 15 bis 30 Prozent
Kein rechtliches, dafür aber ein finanzielles Risiko besteht auch bei Überlizenzierung: "Diese ist zwar straffrei, aber auch teuer. Es wird Kapital in Lizenzen gebunden, die nicht verwendet werden. Das ist so, als ob ungenutzte Firmenwagen auf dem Hof stehen - nur sieht die Lizenzen niemand", so Dittrich. Praxiserfahrungen zeigen, dass im Durchschnitt rund 30 Prozent der einmal erworbenen Softwarelizenzen nicht mehr genutzt werden. Das Einsparpotential des eingesetzten Softwarebudgets ist laut aktueller Studien mit 15 bis 30 Prozent immens.

Zuständigkeiten regeln - Prozesse effektiver steuern
Oft geraten Firmen aus reiner Unwissenheit in die Situation einer Unter- oder Überlizenzierung. "Einige Unternehmen kennen zwar bereits die Notwendigkeit und sehen auch die Vorteile eines soliden Lizenzmanagements", sagt Dittrich. "Jedoch verfügen sie häufig noch nicht über eine prüfungssichere Gesamtlösung." Oftmals gibt es gar keinen Verantwortlichen für diesen Bereich in einer Firma. Dabei sind Softwarehalter dazu verpflichtet, eine Übersicht über ihre erworbenen und eingesetzten Lizenzen zu führen. Denn bei Installation einer Software gehen sie mit dem Softwarehersteller automatisch ein Vertragsverhältnis ein, das diesen berechtigt, jederzeit, aber höchstens einmal im Jahr, die Software-Lizenzierungseinhaltung zu prüfen.

Auch für die Vergangenheit muss dabei jederzeit nachweisbar sein, welche Lizenzen welcher Hardware und welchem Benutzer zugeordnet sind. Im Falle einer spontanen Überprüfung durch Softwarehersteller bricht dann schnell Hektik aus, um die geforderten Lizenzinformationen zu erhalten und verlässliche Aussagen über die tatsächlich installierten Softwaresysteme treffen zu können. "Versichern gegen eine solche Prüfung kann man sich nicht", so Dittrich. "Lediglich ein zertifiziertes Lizenzmanagement verspricht absolute Sicherheit." (Dittrich + Kollegen: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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