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Änderung europäischer Fusionskontrollregeln?


Compliance beim Unternehmenskauf: EU-Kommission erwägt Fusionskontrolle auch für Minderheitsbeteiligungen
Ein Vertreter des deutschen Bundeskartellamts begrüßte die Ausdehnung der EU-Fusionskontrolle auf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen

(22.05.13) - Die EU-Kommission denkt über eine Erweiterung der Kontrollpflichten bei Unternehmensbeteiligungen nach. So könnten künftig auch Minderheitsbeteiligungen einer Fusionskontrolle unterzogen werden. Das kündigte ein hochrangiger Vertreter der EU-Behörde auf der "CMS Competition Conference" in Brüssel an, zu der sich alle zwei Jahre mehr als 200 internationale Wettbewerbsrechtsexperten aus Unternehmen, von Behörden und Gerichten treffen.

Die EU-Kommission möchte zur Erweiterung der europäischen Fusionskontrollregeln noch in dieser Amtszeit ein Diskussionspapier veröffentlichen, das konkrete Änderungsvorschläge benennt. "Durch die Fusionskontrolle auch für Minderheitsbeteiligungen würde die Zahl der Verfahren in Brüssel deutlich erhöht, weil Unternehmen die Minderheitsbeteiligung bislang nicht bei der EU prüfen lassen müssen", sagte Dr. Harald Kahlenberg, Leiter der CMS-Kartellrechtsgruppe. Beteiligungsprozesse könnten sich so zeitlich in die Länge ziehen.

Ein Vertreter des deutschen Bundeskartellamts begrüßte die Ausdehnung der EU-Fusionskontrolle auf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen. Die Erfahrung in Deutschland habe gezeigt, dass gerade der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen zu Wettbewerbsproblemen führen könne. Eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Wettbewerbsbehörden sei daher wünschenswert. Unternehmensvertreter hingegen befürchteten, dass künftig mit Kanonen auf Spatzen geschossen würde.

Verfahren bei der Brüsseler Behörde seien mit einem hohen Aufwand verbunden und dauerten lange. Der Kommissionsvertreter ließ erkennen, dass man deshalb beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen die bürokratischen Hürden reduzieren könnte. So sei beispielsweise denkbar, Minderheitsbeteiligungen nur in einem stark vereinfachten oder sogar einem freiwilligen Verfahren zu prüfen. Alternativ sei eine Anzeigepflicht mit Wartefrist vorstellbar. Unproblematische Fälle könnten dann schnell durchgewinkt werden. Unternehmensvertreter zeigten sich skeptisch, ob sich dies wirklich realisieren lasse.

Ein weiterer Schwerpunkt der CMS Competition Conference 2013 war das Energiekartellrecht. Energiekommissar Günther Oettinger kritisierte die starke Regulierung der Energiemärkte in der EU durch die Mitgliedstaaten. Europaweiter Wettbewerb im Energiebereich sei nicht möglich, wenn in den meisten Mitgliedstaaten Regulierungsbehörden die Preise festschrieben. "Ich werde weiter gegen regulierte Preise argumentieren. Ich glaube nicht, dass dies ein geeigneter Weg ist, Energiepreise niedrig zu halten", sagte Oettinger.

Weiter bemängelte der EU-Kommissar die oftmals zu enge Fokussierung der Wettbewerbsregulierer auf europäische Märkte. Tatsächlich seien vielen Energiemärkte heute bereits global und die Regulierer müssten akzeptieren, dass Europa starke Player benötigt, die im globalen Wettbewerb bestehen könnten. (CMS Hasche Sigle: ra)

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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