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Compliance ist mehr als Anti-Korruption


Compliance-Themen haben heute ein enormes Bedrohungspotenzial für Unternehmen
Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen: Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen


(30.06.11) - Das Thema Compliance ist in deutschen Unternehmen aktueller denn je. Auf einer Konferenz der British Chamber of Commerce Germany (BCCG) bei Oppenhoff & Partner in Köln diskutierten die Teilnehmer intensiv über Risiko-Abschätzung, Konzeption von Compliance-Programmen und Wege, diese insbesondere in international tätigen Unternehmen zu implementieren. Die Referenten gaben dabei einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, u.a. im Bereich Datenschutz und beim neuen IDW-Standard EPS 980.

Nach der Begrüßung durch Dr. Hanno Goltz, Mitglied des Board & Council der BCCG und Partner bei Oppenhoff & Partner, spannte Michael Abels den wirtschaftspolitischen Rahmen. Abels, Mitglied der Compliance Gruppe von Oppenhoff & Partner, warnte vor einer zu engen Fokussierung: "Compliance ist mehr als Anti-Korruption". Er betonte das enorme Bedrohungspotenzial, das Compliance-Themen heute für Unternehmen hätten, auch aufgrund zunehmender Aktivitäten der Staatsanwaltschaften: "Die Verantwortung für Compliance kann nicht alleine beim Compliance Officer liegen; hierfür sind unternehmerische Entscheidungen gefordert." Bei der Aufklärung von Verstößen dürfe es keinen Ermessenspielraum geben, so Abels.

Jochen Rafalzik, Group Compliance Officer bei der Weidmüller Holding AG & Co. KG, bezeichnete als besondere Herausforderung für die Compliance-Organisation seines Unternehmens die Expansion in die BRIC-Staaten. Weidmüller ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für elektrische Verbindungen sowie Übertragung und Wandlung von Energie, Signalen und Daten. Rafalzik beschrieb Risikoanalyse, Prävention durch intensive Schulung, Kommunikation und Kontrolle durch externe Prüfer als wichtige Bausteine seines Compliance-Programms. "Interne Akzeptanz werden durch das Selbstverständnis und das entsprechende Handeln bestimmt", so Rafalzik: "Wir geben auch geschäftrelevante Themen ins Management des Unternehmen zurück.

"Compliance der Compliance"
Die Bedeutung des Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen beschrieb Dr. Jürgen Hartung, Partner und Datenschutzexperte bei Oppenhoff & Partner. Hartung sagte, der Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen, und die bisherigen Entwürfe zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz würden keine Besserung versprechen. Die Vorgaben seien wichtig insbesondere für Systeme, mit denen Mitarbeiter und Externe verdächtige Beobachtungen melden könnten (sog. Whistleblowing), sowie für die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter zu kontrollieren. "Personenbezogene Daten sollten minimiert werden", so die Empfehlung des Experten, "innerhalb von Konzernen sollten zwischen den einzelnen Gesellschaften Rollen und Leistungen, Rechte und Pflichten schriftlich vereinbart werden."

Das Vorgehen bei der Risikoeinschätzung, die am Anfang eines Compliance-Programms stehen sollte, beschrieb Oppenhoff-Partner Dr. Marc Hilber. Er unterschied dabei zwischen dem Brutto-Risiko, z.B. dass Mitarbeiter im Vertrieb unrechtmäßig vorgehen, vom Nettorisiko, dass nach Implementierung geigneter Maßnahmen verbliebe. Dabei, so Hilber, seien finanzielle und Reputationsrisiken, insbesondere aber auch der Unrechtsgehalt der rechtswidriger Handlungen einzubeziehen. Hilber empfahl, auf Grundlage der Risikoeinschätzung Prioritäten zu setzen: "Man kann nicht alle Bereiche mit potentiellen Problemen mit der gleichen Intensität angehen".

"Komplexität verringern"
Dr. Christian Wagemann aus der Corporate Functions Compliance der Deutsche Bank AG stellte deren Compliance-Programm vor. Konsistenz, Kontinuität und Aktualität seien die Eckpfeiler. Besondere Herausforderung sei es in den vergangenen Jahren gewesen, die zahlreichen regulatorischen Änderungen durch die Finanzmarktgesetzgebung zu implementieren. Wagemann empfahl, Bewusstsein und Vorbilder für gute Compliance zu schaffen und Gemeinsinn zu wecken: "Unsere Erfahrung zeigt, dass uns gute Lösungen in Beratung und Risikomanagement gelingen, wenn wir Komplexität verringern und praktische Lösungen aufzeigen".

Heinz Wustmann von Deloitte & Touche stellt den neuen Compliance Standard EPS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer vor. Wustmann, Mitglied des Arbeitskreises, der den Standard entwickelt hat, sagte, dass die Zertifizierung ziel- und situationsgerecht Konzept, Implementierung und Wirksamkeit von Compliance Programmen untersuche. Wichtig sei eine gute Vorbereitung der Prüfung, u.a. bei der Auswahl des Prüfers. "Die Zertifizierung kann für ein Unternehmen konkret bedeuten, dass es Haftungsrisiken reduzieren oder Einsparungen bei der D&O Versicherung erzielen kann. Schließlich hilft die Prüfung, das Compliance Programm sinnvoll weiter zu entwickeln."

Abschließend diskutierten die Referenten und Teilnehmer der Konferenz, Vertreter von mittelständischen Unternehmen und Konzernen, insbesondere über die Frage, wie sich die Compliance-Programme in die Unternehmensrealität integrieren und mit dem Unternehmensziel Gewinnerzielung vereinbaren lassen. Auf Frage von Moderator Dieter Fockenbrock, Chefkorrespondent des Handelsblattes, betonten die Referenten, dass auch global tätige Unternehmen weltweit gesetzmäßig handeln könnten. Dazu gehöre eben unter Umständen auch, einen lukrativen Vertrag nicht abzuschließen. (Oppenhoff & Partner: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

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    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

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    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

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