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Compliance ist mehr als Anti-Korruption


Compliance-Themen haben heute ein enormes Bedrohungspotenzial für Unternehmen
Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen: Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen


(30.06.11) - Das Thema Compliance ist in deutschen Unternehmen aktueller denn je. Auf einer Konferenz der British Chamber of Commerce Germany (BCCG) bei Oppenhoff & Partner in Köln diskutierten die Teilnehmer intensiv über Risiko-Abschätzung, Konzeption von Compliance-Programmen und Wege, diese insbesondere in international tätigen Unternehmen zu implementieren. Die Referenten gaben dabei einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, u.a. im Bereich Datenschutz und beim neuen IDW-Standard EPS 980.

Nach der Begrüßung durch Dr. Hanno Goltz, Mitglied des Board & Council der BCCG und Partner bei Oppenhoff & Partner, spannte Michael Abels den wirtschaftspolitischen Rahmen. Abels, Mitglied der Compliance Gruppe von Oppenhoff & Partner, warnte vor einer zu engen Fokussierung: "Compliance ist mehr als Anti-Korruption". Er betonte das enorme Bedrohungspotenzial, das Compliance-Themen heute für Unternehmen hätten, auch aufgrund zunehmender Aktivitäten der Staatsanwaltschaften: "Die Verantwortung für Compliance kann nicht alleine beim Compliance Officer liegen; hierfür sind unternehmerische Entscheidungen gefordert." Bei der Aufklärung von Verstößen dürfe es keinen Ermessenspielraum geben, so Abels.

Jochen Rafalzik, Group Compliance Officer bei der Weidmüller Holding AG & Co. KG, bezeichnete als besondere Herausforderung für die Compliance-Organisation seines Unternehmens die Expansion in die BRIC-Staaten. Weidmüller ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für elektrische Verbindungen sowie Übertragung und Wandlung von Energie, Signalen und Daten. Rafalzik beschrieb Risikoanalyse, Prävention durch intensive Schulung, Kommunikation und Kontrolle durch externe Prüfer als wichtige Bausteine seines Compliance-Programms. "Interne Akzeptanz werden durch das Selbstverständnis und das entsprechende Handeln bestimmt", so Rafalzik: "Wir geben auch geschäftrelevante Themen ins Management des Unternehmen zurück.

"Compliance der Compliance"
Die Bedeutung des Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen beschrieb Dr. Jürgen Hartung, Partner und Datenschutzexperte bei Oppenhoff & Partner. Hartung sagte, der Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen, und die bisherigen Entwürfe zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz würden keine Besserung versprechen. Die Vorgaben seien wichtig insbesondere für Systeme, mit denen Mitarbeiter und Externe verdächtige Beobachtungen melden könnten (sog. Whistleblowing), sowie für die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter zu kontrollieren. "Personenbezogene Daten sollten minimiert werden", so die Empfehlung des Experten, "innerhalb von Konzernen sollten zwischen den einzelnen Gesellschaften Rollen und Leistungen, Rechte und Pflichten schriftlich vereinbart werden."

Das Vorgehen bei der Risikoeinschätzung, die am Anfang eines Compliance-Programms stehen sollte, beschrieb Oppenhoff-Partner Dr. Marc Hilber. Er unterschied dabei zwischen dem Brutto-Risiko, z.B. dass Mitarbeiter im Vertrieb unrechtmäßig vorgehen, vom Nettorisiko, dass nach Implementierung geigneter Maßnahmen verbliebe. Dabei, so Hilber, seien finanzielle und Reputationsrisiken, insbesondere aber auch der Unrechtsgehalt der rechtswidriger Handlungen einzubeziehen. Hilber empfahl, auf Grundlage der Risikoeinschätzung Prioritäten zu setzen: "Man kann nicht alle Bereiche mit potentiellen Problemen mit der gleichen Intensität angehen".

"Komplexität verringern"
Dr. Christian Wagemann aus der Corporate Functions Compliance der Deutsche Bank AG stellte deren Compliance-Programm vor. Konsistenz, Kontinuität und Aktualität seien die Eckpfeiler. Besondere Herausforderung sei es in den vergangenen Jahren gewesen, die zahlreichen regulatorischen Änderungen durch die Finanzmarktgesetzgebung zu implementieren. Wagemann empfahl, Bewusstsein und Vorbilder für gute Compliance zu schaffen und Gemeinsinn zu wecken: "Unsere Erfahrung zeigt, dass uns gute Lösungen in Beratung und Risikomanagement gelingen, wenn wir Komplexität verringern und praktische Lösungen aufzeigen".

Heinz Wustmann von Deloitte & Touche stellt den neuen Compliance Standard EPS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer vor. Wustmann, Mitglied des Arbeitskreises, der den Standard entwickelt hat, sagte, dass die Zertifizierung ziel- und situationsgerecht Konzept, Implementierung und Wirksamkeit von Compliance Programmen untersuche. Wichtig sei eine gute Vorbereitung der Prüfung, u.a. bei der Auswahl des Prüfers. "Die Zertifizierung kann für ein Unternehmen konkret bedeuten, dass es Haftungsrisiken reduzieren oder Einsparungen bei der D&O Versicherung erzielen kann. Schließlich hilft die Prüfung, das Compliance Programm sinnvoll weiter zu entwickeln."

Abschließend diskutierten die Referenten und Teilnehmer der Konferenz, Vertreter von mittelständischen Unternehmen und Konzernen, insbesondere über die Frage, wie sich die Compliance-Programme in die Unternehmensrealität integrieren und mit dem Unternehmensziel Gewinnerzielung vereinbaren lassen. Auf Frage von Moderator Dieter Fockenbrock, Chefkorrespondent des Handelsblattes, betonten die Referenten, dass auch global tätige Unternehmen weltweit gesetzmäßig handeln könnten. Dazu gehöre eben unter Umständen auch, einen lukrativen Vertrag nicht abzuschließen. (Oppenhoff & Partner: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

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    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

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    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

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