Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Reiseanbieter: Anbieter sollen Flugzeiten nicht kurzfristig ändern dürfen vzbv sieht Verstoß gegen geltendes EU-Recht und mahnt zehn Unternehmen ab
(29.06.11) - Verbraucher können sich bei Flugreisen nicht auf die bei der Buchung angegebenen Zeiten verlassen, weil Airlines und Reiseanbieter sie kurzfristig ändern. Die Folge: Anstatt entspannt am Nachmittag geht es mitten in der Nacht in den Urlaub. Gegen diese Praxis ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtlich vorgegangen. Er hat drei Fluggesellschaften und sieben Reiseanbieter abgemahnt. Vier Anbieter haben Unterlassungserklärungen abgegeben. Gegen die easy Jet Airline Company Limited, Schauinsland-Reisen GmbH, Alltours Flugreisen GmbH und gegen TUI Deutschland GmbH wurde dagegen Klage erhoben.
Reisende erfahren oft erst kurz vor Antritt ihres Fluges die tatsächlichen Flugzeiten. Die bei der Buchung angegebenen Daten haben nur vorläufigen Charakter, meist ohne dass es die Kunden wissen. Denn die entsprechenden Hinweise finden sich versteckt in der Reisebestätigung oder den Allgemeineinen Geschäftsbedingungen. Dort heißt es etwa "Änderungen vorbehalten", "die aktuellen Zeiten entnehmen Sie Ihrem Ticket" oder "Informationen durch Reisebüros sind unverbindlich". Der vzbv sieht in dieser Praxis unter anderem einen Verstoß gegen die Pauschalreiserichtlinie, wonach die konkreten Flugzeiten bei Vertragsschuss oder kurz danach genannt werden müssen.
Nachträglich angekündigte Nachtflüge oder Flüge, die mit einem Verlust an Urlaubszeit verbunden sind, stellen eine starke Beeinträchtigung dar. Die Reisenden müssen ihre Planung oft kurzfristig ändern. Wären ihnen die tatsächlichen Flugzeiten bei der Buchung bekannt gewesen, hätten sie unter Umständen von der Reise Abstand genommen. Kurz vor dem Flugtermin sind sie jedoch vertraglich gebunden, ein Rücktritt wäre mit finanziellen Verlusten verbunden. "Verbraucher benötigen Verlässlichkeit, gerade bei Reisen und im Urlaub", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Änderungen von Flugzeiten dürften nur in engen Grenzen zulässig sein. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.
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