"Nationale Plattform Elektromobilität": Normungs-Roadmap erfolgreich verabschiedet Die branchenübergreifende Verständigung auf eine Normungs-Roadmap ist ein wichtiger Schritt in Richtung Elektromobilität - Übergabe des Zwischenberichts der NPE an federführende Ministerien - Prioritäten bezüglich internationaler Normungsaktivitäten vereinbart
(15.12.10) - Im Rahmen der Bundespressekonferenz hat Prof. Dr. Kagermann, der den Industrievorsitz der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) inne hat, den Zwischenbericht der NPE an die federführenden Ministerien übergeben. In diesem Zwischenbericht werden erstmals Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Markteinführung der Elektromobilität veröffentlicht, die die Arbeitsgruppe "Normung, Standardisierung und Zertifizierung" im Rahmen der Normungs-Roadmap erarbeitet hat. Vorsitzender dieser Arbeitsgruppe ist Michael Dick, Mitglied des Vorstands der Audi AG, Geschäftsbereich Technische Entwicklung.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am 3. Mai 2010 persönlich den Startschuss für die "Nationale Plattform Elektromobilität" (NPE) gegeben. Mit dieser Initiative hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln und im Jahr 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu haben. Die Politik und die betroffenen Industriezweige haben sich vorgenommen, dafür einen gemeinsam Weg mit kundenorientierten nachhaltigen Lösungen auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe "Normung, Standardisierung und Zertifizierung" hatte sich in den letzten Monaten hauptsächlich zwei Themenschwerpunkte verfolgt: Einerseits wurde eine branchenübergreifend abgestimmte und gemeinsam getragene Normungs-Roadmap erstellt und verabschiedet. Andererseits wurde die Erstellung eines Dokuments mit allen aktuell gültigen Vorschriften beschlossen, dass ebenfalls in den kommenden Tagen veröffentlich werden soll.
Zur effizienten Arbeit in den europäischen und internationalen Gremien ist als Kurzfassung der Normungs-Roadmap ein Eckpunktepapier in deutscher und englischer Variante entstanden. Das Eckpunktepapier wurde auf europäischer Ebene bereits Anfang November adressiert, um auch hier die Anforderungen der Deutschen Industrie hinsichtlich der drei wichtigsten Themenfelder für die Markteinführung der Elektromobilität - Ladeschnittstelle, Ladestationen und Batteriesicherheit - einzubringen.
"Die branchenübergreifende Verständigung auf eine Normungs-Roadmap ist ein wichtiger Schritt in Richtung Elektromobilität", sagte Dr. Wolfram Jost, Produktvorstand der Software AG und Mitglied der Arbeitsgruppe. "Informationstechnologien werden helfen, die Integration der Elektromobilität in die Unternehmensabläufe für Automobilindustrie und der Energiewirtschaft noch effizienter zu gestalten." (Software AG: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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