Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Keine systematische Korruptionsprävention


Vielen deutschen Unternehmen fehlen noch immer Anti-Korruptionsprogramme
Control Risks: Deutschlands Führungsrolle bei der Durchsetzung von Anti-Korruptionsgesetzen sei wichtig und richtig


(19.09.12) - Deutschland lag im Jahr 2011 laut Transparency International unter den OECD-Ländern mit 176 Verfahren auf Platz zwei hinter den USA bei der Verfolgung von Korruption. Trotz dieses Verfolgungsdrucks schützen sich noch immer viele deutsche Unternehmen nicht ausreichend und systematisch gegen Korruption durch Mitarbeiter und Manager. Dies gab Control Risks anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes von Transparency International zur Umsetzung der OECD Anti-Korruptions-Konvention zu bedenken.

"Deutschlands Führungsrolle bei der Durchsetzung von Anti-Korruptionsgesetzen ist wichtig und richtig", sagt Ulrich Büchsenschütz, Leiter des Bereiches Corporate Investigations von Control Risks Deutschland. "Obwohl die richtigen Gesetze vorliegen und von den deutschen Behörden auch angemessen geltend gemacht werden, haben immer noch viele deutsche Unternehmen keine systematische Korruptionsprävention eingeführt, um sich vor den Folgen von Schmiergeldzahlungen und Bestechung durch Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schützen."

Man dürfe nicht glauben, dass die Strafverfolgung auf große Unternehmen beschränkt sei, unterstreicht Büchsenschütz. Auch kleine und mittelständische Unternehmen müssten durch ein klares und auch offen kommuniziertes Bekenntnis zur Korruptionsprävention, durch Training der Mitarbeiter, Analyse der Korruptionsrisiken sowie angemessene Überprüfung der Geschäftspartner Korruption den Boden entziehen. Nur so ist bei internationaler Tätigkeit ein angemessener Schutz des Unternehmens vor empfindlichen Geldstrafen und möglichen Ausschlüssen zu erreichen.

Von 2010 auf 2011 ist laut Transparency International in Deutschland die Zahl der Strafverfolgungen wegen Korruption um 30 Prozent gestiegen. Dies hat laut John Bray, international anerkannter Korruptionsexperte von Control Risks und Mitwirkender am Transparency International Bericht, vor allem zwei Gründe: "Deutschlands Behörden sind in der Verfolgung von Korruption sehr effektiv. Mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet, haben sie die Möglichkeit Verdachtsfällen effizient nachzugehen und diese schließlich vor Gericht zu bringen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein."

Auf globaler Ebene sei es wichtig anzuerkennen, so Bray, dass die OECD-Konvention wichtige Standards für Regierungen und damit auch Unternehmen setzt. Es sei im Interesse aller, dass diese auch effektiv umgesetzt werden. (Control Risks: ra)

Control Risks: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen