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Steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen


Einfallstor für Korruption: Transparency fordert vom Bundesfinanzministerium Ende der anonymen "Sachzuwendungen" durch Unternehmen
Finanzbehörden sollen in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht


(30.03.12) - Transparency International Deutschland hat vom Bundesfinanzministerium gefordert, in einem BMF-Schreiben klarzustellen, dass die steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen durch Unternehmen nur noch erfolgen darf, wenn die Empfänger gegenüber dem Finanzamt konkret benannt werden.

Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafverfolgung, sagte: "Mit der steuerlichen Pauschalierung von Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro ohne Namensnennung wurde das Einfallstor für Korruption sperrangelweit aufgemacht. Nach Medienberichten hat zum Beispiel Air Berlin ihre 'Counter Card Premium Plus' an zahlreiche Prominente verschenkt und auch die 30prozentige Pauschalsteuer für die Beschenkten übernommen. Diese Möglichkeit sollte nur fortbestehen, wenn zukünftig die Namen der Begünstigten den Finanzbehörden mitgeteilt werden müssen. Nur so sind die Finanzbehörden in der Lage zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht. Dies gilt insbesondere, wenn der Zuwendungsempfänger Amtsträger ist."

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde §37b in das Einkommenssteuergesetz eingefügt, der es Unternehmen ermöglicht, die Einkommenssteuer auf Sachzuwendungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal abzuführen. Der Empfänger der Sachzuwendung muss diese dann nicht mehr in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Mit BMF-Schreiben vom 29.04.2008 wurde geregelt, dass die Pauschalierungsmöglichkeit für das Unternehmen auch besteht, wenn es dem Finanzamt den Namen des Empfängers der Sachzuwendung nicht benennt. (Transparency: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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