Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen


Einfallstor für Korruption: Transparency fordert vom Bundesfinanzministerium Ende der anonymen "Sachzuwendungen" durch Unternehmen
Finanzbehörden sollen in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht


(30.03.12) - Transparency International Deutschland hat vom Bundesfinanzministerium gefordert, in einem BMF-Schreiben klarzustellen, dass die steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen durch Unternehmen nur noch erfolgen darf, wenn die Empfänger gegenüber dem Finanzamt konkret benannt werden.

Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafverfolgung, sagte: "Mit der steuerlichen Pauschalierung von Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro ohne Namensnennung wurde das Einfallstor für Korruption sperrangelweit aufgemacht. Nach Medienberichten hat zum Beispiel Air Berlin ihre 'Counter Card Premium Plus' an zahlreiche Prominente verschenkt und auch die 30prozentige Pauschalsteuer für die Beschenkten übernommen. Diese Möglichkeit sollte nur fortbestehen, wenn zukünftig die Namen der Begünstigten den Finanzbehörden mitgeteilt werden müssen. Nur so sind die Finanzbehörden in der Lage zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht. Dies gilt insbesondere, wenn der Zuwendungsempfänger Amtsträger ist."

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde §37b in das Einkommenssteuergesetz eingefügt, der es Unternehmen ermöglicht, die Einkommenssteuer auf Sachzuwendungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal abzuführen. Der Empfänger der Sachzuwendung muss diese dann nicht mehr in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Mit BMF-Schreiben vom 29.04.2008 wurde geregelt, dass die Pauschalierungsmöglichkeit für das Unternehmen auch besteht, wenn es dem Finanzamt den Namen des Empfängers der Sachzuwendung nicht benennt. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen