Steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen
Einfallstor für Korruption: Transparency fordert vom Bundesfinanzministerium Ende der anonymen "Sachzuwendungen" durch Unternehmen
Finanzbehörden sollen in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht
(30.03.12) - Transparency International Deutschland hat vom Bundesfinanzministerium gefordert, in einem BMF-Schreiben klarzustellen, dass die steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen durch Unternehmen nur noch erfolgen darf, wenn die Empfänger gegenüber dem Finanzamt konkret benannt werden.
Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafverfolgung, sagte: "Mit der steuerlichen Pauschalierung von Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro ohne Namensnennung wurde das Einfallstor für Korruption sperrangelweit aufgemacht. Nach Medienberichten hat zum Beispiel Air Berlin ihre 'Counter Card Premium Plus' an zahlreiche Prominente verschenkt und auch die 30prozentige Pauschalsteuer für die Beschenkten übernommen. Diese Möglichkeit sollte nur fortbestehen, wenn zukünftig die Namen der Begünstigten den Finanzbehörden mitgeteilt werden müssen. Nur so sind die Finanzbehörden in der Lage zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht. Dies gilt insbesondere, wenn der Zuwendungsempfänger Amtsträger ist."
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde §37b in das Einkommenssteuergesetz eingefügt, der es Unternehmen ermöglicht, die Einkommenssteuer auf Sachzuwendungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal abzuführen. Der Empfänger der Sachzuwendung muss diese dann nicht mehr in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Mit BMF-Schreiben vom 29.04.2008 wurde geregelt, dass die Pauschalierungsmöglichkeit für das Unternehmen auch besteht, wenn es dem Finanzamt den Namen des Empfängers der Sachzuwendung nicht benennt. (Transparency: ra)
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