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Compliance beim Cloud Computing


Prof. Dr. Peter Bräutigam fordert Lockerung des Cloud Computing-Verbots für Versicherungen, Ärzte und Anwälte
Gerade die lokalen Server von mittelständischen Unternehmen seien deutlich unsicherer als professionelle Cloud Computing-Dienste


(29.03.12) - Lebens- und Krankenversicherungen, Ärzte und Rechtsanwälte sollten zukünftig Cloud Computing-Anwendungen nutzen dürfen. Diese Forderung an die Politik stellte Prof. Dr. Peter Bräutigam, Datenschutzexperte und Partner der internationalen Kanzlei Noerr, auf dem heutigen "Noerr Outsourcing Day". Der Münchner Rechtsanwalt hält das sogar strafrechtlich verbotene Auslagern von Daten z.B. für Ärzte und Anwälte für nicht mehr zeitgemäß: "Die Cloud ist meist sicherer als die Speicherung von Daten auf lokalen Servern der einzelnen Kundenunternehmen", sagt Bräutigam. "In der öffentlichen Diskussion um Datensicherheit beim Cloud Computing werden häufig tatsächlich nicht vorhandene Gefahren heraufbeschworen."

"Für die Datensicherheit ist der Speicherort an sich zwar nicht entscheidend", sagt Bräutigam. Allerdings zeige sich in der Praxis, dass gerade die lokalen Server von mittelständischen Unternehmen deutlich unsicherer seien als professionelle Cloud Computing-Dienste. Bräutigam: "Die hohen technischen Anforderungen für die Sicherheit der Daten können Cloud Computing-Anbieter eher gewährleisten als firmeneigene IT-Abteilung, zumal die Datenverarbeitung für die Kunden nicht zum Kerngeschäft gehört."

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Vor der Auslagerung der Daten in die Cloud müssten aber bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese betreffen u.a. die Transparenz (Insbesondere: Wo werden die Daten gespeichert; wie werden die Daten verarbeitet), die technische Sicherheit sowie eine saubere vertragliche Regelung der Auftragsdatenverarbeitung - international u.a. auch unter Berücksichtigung der EU-Standardvertragsklauseln zum Datenschutz (so genannte EU Model Clauses). "Wichtig ist zudem eine regelmäßige, unabhängige Kotrolle durch anerkannte Prüfungsorganisationen, die die Infrastruktur und Prozesse jeweils aktuell zertifizieren.", betont Bräutigam. "Die deutschen Datenschutzbehörden haben hierzu im Herbst 2011 mit der "Orientierungshilfe - Cloud Computing" der Arbeitskreise Technik und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten pragmatische Vorschläge vorgelegt." Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, spricht nach Meinung von Bräutigam nichts gegen das Auslagern von Datenbeständen.

"Auch in besonders reglementierten Bereichen sollte die Nutzung von Cloud-Diensten künftig möglich sein", fordert Bräutigam darüber hinaus. Insbesondere Lebens- und Krankenversicherer, Ärzte und Anwälte können von den Vorteilen des Cloud Computing derzeit noch nicht profitieren. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, um die bisherigen Beschränkungen, die sich insbesondere aus strafrechtlichen Normen ergeben, zu beseitigen.

"Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den entscheidenden Faktoren für den weiteren Erfolg des Cloud Computing", sagt Bräutigam. "Allerdings muss in der Diskussion darüber auch sauber argumentiert werden - die häufig pauschale Behauptung, Cloud Computing sei aus Sicht des Datenschutzes generell zu unsicher, genügt dem jedenfalls nicht." (Kanzlei Noerr: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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