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Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes


Verbraucherinformation: Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren
Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig

(04.09.12) - Um die Chancen des neue, Verbraucherinformationsgesetz (VIG) richtig zu nutzen, brauchen Behörden mehr Rechte in der Marktüberwachung und eine bessere Informationskultur, fordert der vzbv. Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz stärkt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Rechte der Verbraucher: Schneller, transparenter und günstiger können Verbraucher mit September 2012 Informationen bei Behörden abfragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für die Novellierung des Gesetzes eingebracht. Verbesserungsbedarf sieht er weiterhin in der Art und Weise, wie Behörden Daten nutzen, um Verbraucher von sich aus zu informieren.

"Das neue VIG hat die Weichen für eine Informationspolitik gestellt, die Verbrauchern aktiv hilft. Jetzt müssen die Behörden nachziehen und die Möglichkeiten umsetzen", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren – zum Beispiel über zu viele Schadstoffe in einem bestimmten Spielzeug. Laut vzbv sollten Behörden verpflichtet sein, aktuelle Probleme von sich aus transparent zu machen. "Das würde das Vertrauen der Verbraucher in die Behörden stärken und allen die Arbeit erleichtern", so Billen.

Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig. So müssten Betriebe verpflichtet werden, ihre Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung an der Eingangstüre auszuhängen und die Informationen auf ihre Webseiten zu stellen.

Keine Informationen über Finanzdienstleistungen
Das Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht seit 2008 Transparenz in den Verbraucherschutzbehörden. Es verschafft Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf Daten, die die Behörden im Rahmen ihrer Arbeit erheben. Auskunftspflichtig sind Lebensmittelüberwachungsbehörden, Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzbehörden, wenn die Lebensmittel- oder Produktsicherheit betroffen ist.

Ab September 2012 gilt das VIG nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung und Spielzeug, sondern auch für Produkte wie den Fön, Möbel oder die Waschmaschine. Dienstleistungen wie das Handwerk, Geldanlagen und Altersvorsorge bleiben ausgeschlossen. Den Rechtsanspruch auf Informationen im Bereich der Finanzdienstleitungen gibt Verbrauchern das IFG, das Informationsfreiheitsgesetz. Sie können Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfragen - aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen.

"Gerade in Zeiten der Finanzkrise braucht der Verbraucher Sicherheit bei Finanzdienstleistungen. Verbraucherschutz ist in diesem Bereich nicht ausreichend etabliert. Der Gesetzgeber muss die Lücke schließen und das Recht in der Finanzaufsicht reformieren. Die BaFin muss gegenüber Verbrauchern endlich die Informationen herausgeben, die sie brauchen, um sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit und Gesetzestreue der Finanzunternehmen zu machen", sagt Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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