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Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes


Verbraucherinformation: Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren
Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig

(04.09.12) - Um die Chancen des neue, Verbraucherinformationsgesetz (VIG) richtig zu nutzen, brauchen Behörden mehr Rechte in der Marktüberwachung und eine bessere Informationskultur, fordert der vzbv. Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz stärkt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Rechte der Verbraucher: Schneller, transparenter und günstiger können Verbraucher mit September 2012 Informationen bei Behörden abfragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für die Novellierung des Gesetzes eingebracht. Verbesserungsbedarf sieht er weiterhin in der Art und Weise, wie Behörden Daten nutzen, um Verbraucher von sich aus zu informieren.

"Das neue VIG hat die Weichen für eine Informationspolitik gestellt, die Verbrauchern aktiv hilft. Jetzt müssen die Behörden nachziehen und die Möglichkeiten umsetzen", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren – zum Beispiel über zu viele Schadstoffe in einem bestimmten Spielzeug. Laut vzbv sollten Behörden verpflichtet sein, aktuelle Probleme von sich aus transparent zu machen. "Das würde das Vertrauen der Verbraucher in die Behörden stärken und allen die Arbeit erleichtern", so Billen.

Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig. So müssten Betriebe verpflichtet werden, ihre Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung an der Eingangstüre auszuhängen und die Informationen auf ihre Webseiten zu stellen.

Keine Informationen über Finanzdienstleistungen
Das Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht seit 2008 Transparenz in den Verbraucherschutzbehörden. Es verschafft Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf Daten, die die Behörden im Rahmen ihrer Arbeit erheben. Auskunftspflichtig sind Lebensmittelüberwachungsbehörden, Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzbehörden, wenn die Lebensmittel- oder Produktsicherheit betroffen ist.

Ab September 2012 gilt das VIG nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung und Spielzeug, sondern auch für Produkte wie den Fön, Möbel oder die Waschmaschine. Dienstleistungen wie das Handwerk, Geldanlagen und Altersvorsorge bleiben ausgeschlossen. Den Rechtsanspruch auf Informationen im Bereich der Finanzdienstleitungen gibt Verbrauchern das IFG, das Informationsfreiheitsgesetz. Sie können Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfragen - aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen.

"Gerade in Zeiten der Finanzkrise braucht der Verbraucher Sicherheit bei Finanzdienstleistungen. Verbraucherschutz ist in diesem Bereich nicht ausreichend etabliert. Der Gesetzgeber muss die Lücke schließen und das Recht in der Finanzaufsicht reformieren. Die BaFin muss gegenüber Verbrauchern endlich die Informationen herausgeben, die sie brauchen, um sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit und Gesetzestreue der Finanzunternehmen zu machen", sagt Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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