Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Rechtsunsicherheit bei überteuerten Abmahnungen


Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf des "Anti-Abzock-Gesetzes"
in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück
"Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", fordert vzbv-Vorstand Billen

(19.02.13) - Die Regierungskoalition nach monatelangen Debatten auf einen Entwurf für ein "Anti-Abzock-Gesetz" geeinigt, das demnächst verabschiedet werden soll. "Nachdem seit Jahren Tausende von Verbrauchern geschädigt werden, ist das Gesetz nun wirklich überfällig", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Viele Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung und unseriöses Inkasso greifen erfreulicherweise unsere Forderungen auf, aber bei überzogenen Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen höhlen unklare Begrifflichkeiten den Verbraucherschutz weiterhin aus."

Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück. Vor allem werden wieder unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt. Die Begrenzung der Kosten greift nicht, wenn private Nutzer Urheberrechte im "gewerblichen Ausmaß" verletzen. Einige Gerichte bejahten das bereits in Fällen, in denen ein Verbraucher ein Musikalbum in einer Tauschbörse geteilt hat, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen. "Diese Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", fordert Billen. Erst dann könne die notwendige Kostendeckelung bei Abmahnungen wirklich greifen, die sich der vzbv bei 100 Euro statt der jetzt vorgesehenen 155 Euro gewünscht hätte.

Die gesetzlichen Verschärfungen im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung und unseriöser Inkassoforderungen begrüßt der vzbv. Erhöhte Bußgelder bei Rechtsverletzungen und die Wirksamkeit von telefonisch geschlossenen Gewinnspielverträgen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seien richtige Schritte, gingen aber nicht weit genug. Nicht nur Gewinnspiele werden Verbrauchern massenhaft am Telefon untergeschoben, so dass die so genannte Bestätigungslösung auch andere Verträge erfassen müsse. Zudem seien Schwerpunktstaatsanwaltschaften erforderlich, um Gesetzesverstöße konzentriert zu ahnden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen