Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Ziel des Bürokratieabbaus kaum erreichbar


Schlechteres Rating und Mehrkosten für alle - Neuerungen im Bilanzrecht (MicroBilG) bringen keinen Bürokratieabbau
Faktisch erfahren Kleinstkapitalgesellschaften durch die neue Rechnungslegung keine Erleichterungen, weil sie in jedem Fall vollständige Jahresabschlussunterlagen für die Erstellung der eBilanz benötigen

(13.02.13) - In rasantem Tempo wurde die Europäische Richtlinie zur Vereinfachung der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften umgesetzt. Ob die MicroBilG-Änderungen letztlich spürbare Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen bringen, ist mehr als fraglich.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses dürfen Kleinstkapitalgesellschaften in Zukunft auf einen Anhang verzichten. Außerdem dürfen sie die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung lediglich in einer stark verkürzten Form aufstellen. An Stelle der Veröffentlichung im Unternehmensregister kommt eine elektronische Hinterlegung. Die hinterlegten Bilanzen können dann auf Antrag und gegen Gebühr eingesehen werden.

Circa 500.000 Unternehmen könnten von diesen Wahlrechten Gebrauch machen. "Ich rate jedoch dringend davon ab", erklärt Evgeny Kulyushin, Senior Consultant bei der Prof. Schumann GmbH. "Faktisch erfahren Kleinstkapitalgesellschaften durch die neue Rechnungslegung keine Erleichterungen, weil sie in jedem Fall vollständige Jahresabschlussunterlagen für die Erstellung der eBilanz benötigen. Würden sie jedoch die verkürzten Unterlagen bei der Hausbank oder sonstigen Kreditgebern vorlegen, würde es ihnen vermutlich mehr schaden als nutzen, weil diese aufgrund der geringeren Informationen bei der Bewertung der verkürzten Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein tendenziell schlechteres Rating vergeben."

In der Bilanzanalyse wird bei der Kennzahlenberechnung eher konservativ vorgegangen: Sind keine Fristigkeiten bei den Verbindlichkeiten angegeben und fehlen die Angaben zu sonstigen betrieblichen Erträgen, so fallen wichtige Rating-relevante Kennzahlen schlechter aus, was zu einer Verschlechterung des Bilanz-Ratings führt. "Gerade weil die Finanzierung vieler kleiner Unternehmen in Deutschland häufig von Fremdkapitalgebern abhängt, stellt dies eine große Gefahr dar, die bei der Ausübung der MicroBilG-Wahlrechte berücksichtigt werden sollte. Außerdem ist damit zu rechnen, dass Kreditversicherer keine ausreichenden Kreditlimits für Lieferungen an solche Kleinstkapitalgesellschaften einräumen können", so Kulyushin weiter.

In der derzeitigen Form können die MicroBilG-Änderungen das Ziel des Bürokratieabbaus kaum erreichen. Insbesondere der behördliche Aufwand und der erhebliche Mehraufwand für Gläubiger sind dabei nicht zu unterschätzen. "Für die Kreditwirtschaft bedeutet das MicroBilG einen deutlichen Rückschritt in Sachen Transparenz und auch erhöhte Informationsbeschaffungs- und Prozesskosten, die letztendlich auf Kunden umgelegt werden. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz schnellstmöglich eine Nachbesserung erfährt und den betroffenen Unternehmen wirkliche Erleichterungen bieten kann", fasst Kulyushin zusammen. (Prof. Schumann: ra)

Prof. Schumann: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen