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Cloud Computing: Datenschutz & Datensicherheit


TÜV Rheinland: "Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie das Potenzial der Cloud nutzen können, ohne Compliance- und Sicherheits-Risiken einzugehen"
Risiken bei Cloud Service-Angeboten: Bei vielen Anbietern ist weder transparent, wo die sensiblen Daten gelagert werden noch wird klar beantwortet, ob und wie die Daten vor Verlust, Missbrauch oder Cyberspionage geschützt sind

(13.02.13) - Cloud Computing wird sich 2013 endgültig auch im europäischen Mittelstand durchsetzen. Rund 80 Prozent aller Unternehmen werden sich im Laufe dieses Jahres für eine Lösung rund um die Datenwolke entscheiden. Zu dieser Einschätzung kommen Experten für Cloud Security bei TÜV Rheinland. Hauptgründe sehen sie in Einsparungspotenzialen bei Soft- wie Hardware sowie neuen Formen der Kollaboration in den Unternehmen.

Die Europäische Union verspricht sich von der produktivitätsfördernden Technologie bis 2020 eine Steigerung des EU-Bruttoinlandsprodukts um 160 Milliarden Euro jährlich. Die Spezialisten für Informationssicherheit von TÜV Rheinland warnen allerdings vor überhöhten Erwartungen. "Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen Cloud-Dienste in sensiblen Bereichen eher nicht in Anspruch nehmen. Der Grund ist mangelndes Vertrauen in Datenschutz und Datensicherheit bei den Cloud Service Providern", erklärte Hendrik Reese, Experte für Cloud Security bei TÜV Rheinland anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztages.

Die Skepsis ist grundsätzlich nicht unbegründet: Bei vielen Anbietern ist weder transparent, wo die sensiblen Daten gelagert werden noch wird klar beantwortet, ob und wie die Daten vor Verlust, Missbrauch oder Cyberspionage geschützt sind. "Die EU engagiert sich zwar in der Förderung von Cloud Computing, bleibt in der aktuellen Diskussion um die Reform des Datenschutzes in Bezug auf die Sicherheit von Cloud-Angeboten allerdings noch viele Antworten schuldig. Doch der Markt schläft nicht", konstatiert Hendrik Reese.
Zurzeit macht sich eine breite Mehrheit in den Brüsseler Gremien für europaweit einheitliche Prüf- und Zertifizierungsverfahren im Cloud Computing stark. Eine Standardisierung der Anforderungen an Cloud Security, so die Fachleute, wird das Vertrauen in die neue Technologie bei den Unternehmen stärken, die künftig am deutlichsten von Cloud Computing profitieren: kleine und mittlere Organisationen. Darüber hinaus wird es auch die Entstehung europäischer Anbieter fördern und damit auch den Zuspruch europäischer Unternehmer.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Doch das ist Zukunftsmusik. Vorläufig sind aus Brüssel keine eindeutigen Regelungen, etwa in Bezug auf Rechte und Pflichten, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Datenschutz und Datensicherheit bei Cloud Service Providern, zu erwarten.

"Für Unternehmen stellt sich also die Frage, wie sie das Potenzial der Cloud nutzen können, ohne Compliance- und Sicherheits-Risiken einzugehen", schlussfolgert Hendrik Reese. Denn generisch ist Cloud Computing nichts anderes als eine Form der Auftragsdatenverarbeitung und dafür hat der deutsche Gesetzgeber dem Cloud nutzenden Unternehmen bereits bestimmte Pflichten auferlegt, die er beim Provider durchsetzen und die dieser auch einhalten muss. Mit der Reform wird dies auch stärker europäisch verankert und teilweise verschärft.

Bei Datenschutzverletzungen beispielsweise ist das Unternehmen verpflichtet, seine Nutzer innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass zunächst einmal die Information vom Provider an das Cloud nutzende Unternehmen fließt. Außerdem hat der User, dessen personenbezogene Daten in einer Cloud gespeichert werden, Anspruch auf eine elektronische Kopie der eigenen Daten. All diese Rechte und Pflichten sowie weitere Vertrags- und Haftungsfragen wie den Standort des Cloud-Services sollten Unternehmen beim Provider vor Vertragsabschluss prüfen und verbindlich in der Nutzungsvereinbarung verankern lassen, empfiehlt TÜV Rheinland. (TÜV Rheinland: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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