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Cloud Computing: Datenschutz & Datensicherheit


TÜV Rheinland: "Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie das Potenzial der Cloud nutzen können, ohne Compliance- und Sicherheits-Risiken einzugehen"
Risiken bei Cloud Service-Angeboten: Bei vielen Anbietern ist weder transparent, wo die sensiblen Daten gelagert werden noch wird klar beantwortet, ob und wie die Daten vor Verlust, Missbrauch oder Cyberspionage geschützt sind

(13.02.13) - Cloud Computing wird sich 2013 endgültig auch im europäischen Mittelstand durchsetzen. Rund 80 Prozent aller Unternehmen werden sich im Laufe dieses Jahres für eine Lösung rund um die Datenwolke entscheiden. Zu dieser Einschätzung kommen Experten für Cloud Security bei TÜV Rheinland. Hauptgründe sehen sie in Einsparungspotenzialen bei Soft- wie Hardware sowie neuen Formen der Kollaboration in den Unternehmen.

Die Europäische Union verspricht sich von der produktivitätsfördernden Technologie bis 2020 eine Steigerung des EU-Bruttoinlandsprodukts um 160 Milliarden Euro jährlich. Die Spezialisten für Informationssicherheit von TÜV Rheinland warnen allerdings vor überhöhten Erwartungen. "Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen Cloud-Dienste in sensiblen Bereichen eher nicht in Anspruch nehmen. Der Grund ist mangelndes Vertrauen in Datenschutz und Datensicherheit bei den Cloud Service Providern", erklärte Hendrik Reese, Experte für Cloud Security bei TÜV Rheinland anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztages.

Die Skepsis ist grundsätzlich nicht unbegründet: Bei vielen Anbietern ist weder transparent, wo die sensiblen Daten gelagert werden noch wird klar beantwortet, ob und wie die Daten vor Verlust, Missbrauch oder Cyberspionage geschützt sind. "Die EU engagiert sich zwar in der Förderung von Cloud Computing, bleibt in der aktuellen Diskussion um die Reform des Datenschutzes in Bezug auf die Sicherheit von Cloud-Angeboten allerdings noch viele Antworten schuldig. Doch der Markt schläft nicht", konstatiert Hendrik Reese.
Zurzeit macht sich eine breite Mehrheit in den Brüsseler Gremien für europaweit einheitliche Prüf- und Zertifizierungsverfahren im Cloud Computing stark. Eine Standardisierung der Anforderungen an Cloud Security, so die Fachleute, wird das Vertrauen in die neue Technologie bei den Unternehmen stärken, die künftig am deutlichsten von Cloud Computing profitieren: kleine und mittlere Organisationen. Darüber hinaus wird es auch die Entstehung europäischer Anbieter fördern und damit auch den Zuspruch europäischer Unternehmer.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Doch das ist Zukunftsmusik. Vorläufig sind aus Brüssel keine eindeutigen Regelungen, etwa in Bezug auf Rechte und Pflichten, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Datenschutz und Datensicherheit bei Cloud Service Providern, zu erwarten.

"Für Unternehmen stellt sich also die Frage, wie sie das Potenzial der Cloud nutzen können, ohne Compliance- und Sicherheits-Risiken einzugehen", schlussfolgert Hendrik Reese. Denn generisch ist Cloud Computing nichts anderes als eine Form der Auftragsdatenverarbeitung und dafür hat der deutsche Gesetzgeber dem Cloud nutzenden Unternehmen bereits bestimmte Pflichten auferlegt, die er beim Provider durchsetzen und die dieser auch einhalten muss. Mit der Reform wird dies auch stärker europäisch verankert und teilweise verschärft.

Bei Datenschutzverletzungen beispielsweise ist das Unternehmen verpflichtet, seine Nutzer innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass zunächst einmal die Information vom Provider an das Cloud nutzende Unternehmen fließt. Außerdem hat der User, dessen personenbezogene Daten in einer Cloud gespeichert werden, Anspruch auf eine elektronische Kopie der eigenen Daten. All diese Rechte und Pflichten sowie weitere Vertrags- und Haftungsfragen wie den Standort des Cloud-Services sollten Unternehmen beim Provider vor Vertragsabschluss prüfen und verbindlich in der Nutzungsvereinbarung verankern lassen, empfiehlt TÜV Rheinland. (TÜV Rheinland: ra)

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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