Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Energielabel soll verständlicher werden


Umfragen zeigen, dass Verbraucher das Energielabel nicht mehr verstehen, das die Energieeffizienz-Klasse A+ bereits als schlechte Geräteklasse auszeichnet
Ziel der Änderung sind aussagekräftige Stufen, mit denen Verbraucher auf Anhieb ihre Kosten- und Energiesparpotenziale einschätzen können

(20.08.15) - Die Europäische Kommission will, dass das Energielabel verständlicher wird. Viele Verbraucher verstehen die Aussagen des Labels nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt die Pläne, fordert aber zusätzliche Regelungen für den Übergang. Auch die Vorschläge der EU-Kommission für einen einheitlichen europäischen Strommarkt sind noch ausbaufähig.

Umfragen zeigen, dass Verbraucher das Energielabel nicht mehr verstehen, welches die Energieeffizienz-Klasse A+ bereits als schlechte Geräteklasse auszeichnet. Die neue Verordnung sieht vor, dass alle Produkte wieder auf eine Skala von A-G zurückgestuft werden. Alle A+++-Stufen entfallen. Die siebenstufige Farbskala bleibt bestehen.

Der vzbv fordert schon lange eine Rückkehr zum ursprünglichen System mit einer einheitlichen und leicht verständlichen Skala, die für alle Geräte gilt. "Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Energielabels werden dazu beitragen, dass Verbraucher energieeffiziente Produkte besser erkennen können. Die Klasse A steht dann wieder für ein gutes und effizientes Produkt", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Probleme bei der Rückstufung
Ziel der Änderung sind aussagekräftige Stufen, mit denen Verbraucher auf Anhieb ihre Kosten- und Energiesparpotenziale einschätzen können. Allerdings wird die erste Rückstufung sehr deutlich ausfallen, um nicht im nächsten Jahr eine erneute Überarbeitung zu riskieren. Das kann dazu führen, dass A+++-Geräte zum Beispiel in Zukunft nur noch C sind.

Auch treten die Neuerungen nicht gleichzeitig für alle Produktgruppen in Kraft. So kann es zunächst passieren, dass Waschmaschinen das neue Label mit A bis G tragen, an TV-Geräten aber noch das alte Label mit der Bestklasse A+++ klebt. Erst im Jahr 2022 werden wahrscheinlich alle Produkte das neue Label tragen. Klaus Müller sagte: "Die Gestaltung des Übergangs wird zweifelsohne eine kommunikative Herausforderung. Es braucht gute begleitende Informationen, um Verbrauchern zu erklären, warum ein C-Gerät besser als ein A++-Gerät ist. Unterschiedliche Label-Typen können dabei für zusätzliche Verwirrungen sorgen. Ein Umlabeln aller Geräte im Handel würde Verbrauchern den Übergang erheblich erleichtern."

Sonderregeln für Großgeräte
Der vzbv begrüßt auch die Sonderregeln für große Geräte innerhalb einer Produktgruppe, also die 10-Kilo-Waschmaschine oder den 50-Zoll Fernseher. Diese sollen nicht mehr leichter gute Effizienzklassen bekommen als kleine und vergleichsweise sparsame Geräte. Ein weiterer Meilenstein ist die Einführung einer Datenbank, die in Zukunft mehr Informationen zu am Markt verfügbaren Geräten bieten soll.

Einheitlicher europäischer Strommarkt
Daneben hat die Europäische Kommission auch Pläne für ein europäisches Strommarktdesign vorgestellt. Um das hohe Niveau an Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, sollen Stromangebot und Stromnachfrage stärker flexibilisiert werden. Zudem sollen die Märkte in Europa enger zusammen wachsen. Der vzbv begrüßt, dass sich auch die Kommission skeptisch gegenüber der Einführung von Kapazitätsmärkten äußert, hätte sich aber eine deutlichere Ablehnung gewünscht. "Kapazitätsmärkte bergen ein enormes Kostenrisiko für die Stromverbraucher und bremsen die Energiewende", so Klaus Müller.

Die Energieverbrauchskennzeichnung und das europäische Strommarktdesign sind Bestandteile der Europäischen Energieunion. (Verbaucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen