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Umsetzung der europäischen Zahlungskontorichtlinie


Verbraucher erhalten besseren Zugang zum Girokonto
vzbv begrüßt Gesetzentwurf als wichtigen Schritt für Verbraucher ohne Konto

(27.08.15) - Verbraucher sollen nach Plänen der Bundesministerien für Finanzen sowie der Justiz und für Verbraucherschutz einen besseren Zugang zu einem Basiskonto erhalten. Solch ein Konto können auch finanziell geschwächte Verbraucher oder Verbraucher ohne festen Wohnsitz eröffnen. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist es eine wichtige und mutige Entscheidung, dass künftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Anspruch auf Kontozugang durchsetzen soll. Verbraucher ohne Konto sind damit nicht mehr allein darauf angewiesen, selbst vor Gericht zu gehen.

"Ob Miete, Strom oder Lohn: Ohne Girokonto geht es kaum. Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für alle Verbraucher, die bislang keinen Zugang zu einem Girokonto haben. Mit der BaFin bekommen sie schlagkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Nachbesserungsbedarf in dem Entwurf zur Umsetzung der europäischen Zahlungskontorichtlinie sieht der vzbv etwa beim Thema Kosten: Die Regelungen über das angemessene Entgelt der neuen Basiskonten seien noch vage und die Möglichkeiten, als Basiskonto-Inhaber zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können, verbesserungsbedürftig.
Kontowechsel vereinfachen und Kosten klarer machen

Neben dem Zugang zum Girokonto enthält der Entwurf auch Vorgaben zum vereinfachten Wechsel des Girokontos sowie neue Transparenzvorschriften für die Kontokosten. So sollen Verbraucher künftig das neue Kontoinstitut beauftragen können, die Daueraufträge und Lastschriftmandate des alten Kontos zu übernehmen und Vertragspartner über die geänderte Kontoverbindung zu informieren.

Bislang ist der Kontowechsel für Verbraucher oft noch eine Hürde: Eine Umfrage im Auftrag des vzbv hatte 2013 gezeigt, dass sich ein Drittel zwar über die Konditionen ihrer Bankverbindung schon geärgert, den Wechsel zu einem anderen Anbieter des Aufwands wegen aber gescheut hat. Klaus Müller: "Mit dem Gesetzentwurf muss der Kontowechsel so einfach und zuverlässig möglich werden wie der Stromanbieterwechsel. Beim Strom darf das Licht nicht ausgehen, beim Konto keine laufende Zahlung scheitern."

Mehr Kostentransparenz sollen laut Gesetzentwurf Kostenübersichten und Vergleichswebseiten schaffen, die neben Kosten und dem Angebot von Filialen und Geldautomaten auch den Dispozins ausweisen müssen.

Die europäische Zahlungskontorichtlinie
Die europäische Zahlungskontorichtlinie ist 2014 vom EU-Gesetzgeber verabschiedet worden. Sie soll die Grundversorgung mit allen klassischen Zahlungsdienstleitungen ums Konto ermöglichen. Jedes Institut, das Girokonten anbietet, wird zur Umsetzung verpflichtet. Im Vorfeld war in verschiedenen Ländern der EU der Bedarf an einem garantierten Kontozugang festgestellt worden. In Deutschland ermittelten Voruntersuchungen knapp 700.000 bis 3 Millionen Verbraucher, die keinen Zugang zum Girokonto haben.

In den letzten vier Berichten der Bundesregierung zum Girokonto für Jedermann von 2004 bis 2011 waren zuvor deutliche Defizite festgestellt worden. Eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Kreditwirtschaft von 1995 hatte sich als weitgehend unwirksam herausgestellt. Seit der Privatisierung der Postbank gibt es keinen bundesweiten Rechtsanspruch auf Zugang zu einem Girokonto mehr. Lediglich in neun Bundesländern gab es seither noch einen Anspruch auf ein Guthabenkonto aus den Landessparkassengesetzen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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