Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Vorsicht bei Reisebuchungen im Internet


Dr. Beate Merk: "Bei Online-Reisebuchung genau hinschauen. Nicht immer sind Preise und Bedingungen klar angegeben"
Bei Ärger hilft der Online-Schlichter


(12.09.13) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert zu Vorsicht bei der Reisebuchung im Internet: "Gerade bei der Buchung von Flugreisen kommt es immer wieder vor, dass man am Ende des Buchungsvorgangs einen höheren Preis zahlen soll als den, mit dem zuvor geworben wird", so Merk. Die Ministerin mahnt die Anbieter, die Gesetze einzuhalten: "Preise sind als Endpreise anzugeben. Wenn ein Anbieter mit einem Flugpreis von 400 Euro wirbt und am Ende des Buchungsvorgangs zusätzlich eine "Ticketgebühr" von 10 Euro verlangt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch gesetzeswidrig."

Auch hält die bayerische Ministerin den Druck einzelner Anbieter auf den Kunden, wenn er keine Reiserücktrittsversicherung abschließen will, für unseriös: "Zusatzleistungen wie Reiserücktrittsversicherungen müssen als optionale Leistungen angeboten werden. Dass ich bei einzelnen Anbietern inzwischen eine Art Haftungsfreistellungserklärung für alle Schäden abgeben muss, wenn ich keine derartige Versicherung wünsche, geht zu weit."

Wer als Verbraucher in Bayern Ärger mit einer Online-Buchung einer Reise bei einem deutschen Anbieter hat und keine Einigung erreicht, muss nicht sofort die Gerichte anrufen, um zu seinem Recht zu gelangen. Eine rasche und kostenfreie Alternative bietet der Online-Schlichter, der unter www.online-schlichter.de für alle Verbraucherstreitigkeiten bei Bestellungen und Buchungen im Internet angerufen werden kann. Egal ob es sich um eine doppelte Abbuchung des Flugpreises nach Abbruch des Buchungsvorgangs, Stornokosten oder Schimmel im Hotelzimmer handelt - die Online-Schlichtung prüft auf Antrag mögliche Ansprüche der Verbraucher und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag, der in den meisten Fällen auch von der Gegenseite akzeptiert wird. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Cyber-Resilienz stärken

    Verlust sensibler Daten, enormer finanzieller Schaden oder die Störung der öffentlichen Ordnung - Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen und Finanzinstitute können erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Die Europäische Union hat deshalb die NIS2-Richtlinie und den Digital Operational Resilience Act (DORA) eingeführt, um diese zu minimieren.

  • KI im Arbeitsalltag: Werkzeug, kein Wundermittel

    Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nutzen laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom inzwischen KI-basierte Chatbots. Wie gut die Ergebnisse ausfallen, die diese Bots und andere KI-Tools liefern, hängt allerdings wesentlich von der verwendeten Datengrundlage und einem wirklich sinnvollen Einsatzszenario ab.

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen