Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Vergaberechtsmodernisierungsverordnung


Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch Digitalisierung deutlich effizienter
Gesetzgeber macht den Weg frei für schlankeres Verfahren - Komplexität des Vergaberechts wurde allerdings nicht reduziert

(12.02.16) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergModVO) bringt wichtige Verbesserungen für Wirtschaft und Verwaltung, bleibt aber in zentralen Punkten hinter den Erfordernissen zurück. Als großen Fortschritt wertet der Digitalverband Bitkom, dass europaweite Ausschreibungen öffentlicher Aufträge bis auf wenige Ausnahmen künftig vollständig elektronisch abgewickelt werden (E-Vergabe). "Die Digitalisierung der Vergabe war ein längst überfälliger und wichtiger Schritt hin zu einem deutlich schlankeren und effizienteren Verfahren", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Durch die digitale Vergabe reduziert sich der Aufwand für Behörden und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, erheblich." Dass der Gesetzgeber dabei auf die verpflichtende Verwendung der elektronischen Signatur verzichtet, ist aus Sicht des Bitkom ebenfalls begrüßenswert: So wird den Beteiligten im Vergabeverfahren unnötige Bürokratie erspart und die Akzeptanz für die E-Vergabe deutlich gesteigert.

Im nächsten Schritt müssen Bund, Länder und Kommunen die konkrete Umsetzung des Gesetzes regeln, indem sie für einheitliche technische und organisatorische Standards bei der E-Vergabe sorgen. "Die Regelungslücke zwischen dem abstrakten Gesetz und der jeweiligen praktischen Handhabung bei den Vergabestellen muss schnell geschlossen werden, so dass ein bundesweit einheitliches, handhabbares Verfahren entsteht", so Rohleder.

Kritisch bewertet der Bitkom, dass der Gesetzgeber die Strukturreform nicht genutzt hat, um die Komplexität des Vergaberechts zu reduzieren. So gelten in Bund und Ländern weiterhin teils unterschiedliche Regelungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren. Bitkom fordert, dass der Gesetzgeber hier künftig für eine Harmonisierung sorgt.

Problematisch ist außerdem die Erweiterung der Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Beispiele sind extrem kurze Angebotsfristen, vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte bei gleichzeitiger Betätigung auf dem privaten Markt und erweiterte Regelungen zur interkommunalen Kooperation. Diese Flexibilisierung geht zu Lasten der Transparenz und des Wettbewerb und benachteiligt letztlich die bietenden Unternehmen.

Mit der jetzt verabschiedeten Vergaberechtsmodernisierungsverordnung steht die fristgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 kurz vor dem Abschluss. Bereits im Dezember wurde das zugrundeliegende Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) verabschiedet. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen