Vergaberechtsmodernisierungsverordnung
Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch Digitalisierung deutlich effizienter
Gesetzgeber macht den Weg frei für schlankeres Verfahren - Komplexität des Vergaberechts wurde allerdings nicht reduziert
(12.02.16) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergModVO) bringt wichtige Verbesserungen für Wirtschaft und Verwaltung, bleibt aber in zentralen Punkten hinter den Erfordernissen zurück. Als großen Fortschritt wertet der Digitalverband Bitkom, dass europaweite Ausschreibungen öffentlicher Aufträge bis auf wenige Ausnahmen künftig vollständig elektronisch abgewickelt werden (E-Vergabe). "Die Digitalisierung der Vergabe war ein längst überfälliger und wichtiger Schritt hin zu einem deutlich schlankeren und effizienteren Verfahren", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Durch die digitale Vergabe reduziert sich der Aufwand für Behörden und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, erheblich." Dass der Gesetzgeber dabei auf die verpflichtende Verwendung der elektronischen Signatur verzichtet, ist aus Sicht des Bitkom ebenfalls begrüßenswert: So wird den Beteiligten im Vergabeverfahren unnötige Bürokratie erspart und die Akzeptanz für die E-Vergabe deutlich gesteigert.
Im nächsten Schritt müssen Bund, Länder und Kommunen die konkrete Umsetzung des Gesetzes regeln, indem sie für einheitliche technische und organisatorische Standards bei der E-Vergabe sorgen. "Die Regelungslücke zwischen dem abstrakten Gesetz und der jeweiligen praktischen Handhabung bei den Vergabestellen muss schnell geschlossen werden, so dass ein bundesweit einheitliches, handhabbares Verfahren entsteht", so Rohleder.
Kritisch bewertet der Bitkom, dass der Gesetzgeber die Strukturreform nicht genutzt hat, um die Komplexität des Vergaberechts zu reduzieren. So gelten in Bund und Ländern weiterhin teils unterschiedliche Regelungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren. Bitkom fordert, dass der Gesetzgeber hier künftig für eine Harmonisierung sorgt.
Problematisch ist außerdem die Erweiterung der Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Beispiele sind extrem kurze Angebotsfristen, vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte bei gleichzeitiger Betätigung auf dem privaten Markt und erweiterte Regelungen zur interkommunalen Kooperation. Diese Flexibilisierung geht zu Lasten der Transparenz und des Wettbewerb und benachteiligt letztlich die bietenden Unternehmen.
Mit der jetzt verabschiedeten Vergaberechtsmodernisierungsverordnung steht die fristgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 kurz vor dem Abschluss. Bereits im Dezember wurde das zugrundeliegende Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) verabschiedet. (Bitkom: ra)
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