Trend geht zu Internet-Apotheken
Tipps für den Online-Kauf von Arzneimitteln: Verbraucher sollten beim Medikamentenkauf im Internet vorsichtig sein
Seriöse deutsche Internet-Apotheken unterliegen den gleichen strengen Anforderungen und Kontrollen wie Präsenz-Apotheken
(23.02.11) - Der Kauf von Medikamenten im Internet wird immer beliebter. Fast jeder sechste Internet-Nutzer über 14 Jahren (18 Prozent) hat bereits Medikamente online gekauft. Das hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands Bitkom ergeben.
Insgesamt 9 Millionen Deutsche bestellten bereits frei verkäufliche oder apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel im Web. Vor einem Jahr waren es erst 7 Millionen. Laut Bitkom ist der Arzneimittel-Einkauf im Internet bequem, zeitsparend und günstig. Besonders profitieren würden chronisch Kranke, Berufstätige und mobil eingeschränkte Personen.
Seit 2004 ist der Online-Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Die Zahl zugelassener Internet-Apotheken steigt seitdem kontinuierlich an – derzeit sind es 2.560. Viele Präsenz-Apotheken haben mittlerweile eine Website, auf der sie Online-Bestellungen anbieten. Die geringeren Fixkosten im Online-Versandhandel ermöglichen bei rezeptfreien Medikamenten günstigere Preise als im Laden.
Jedoch sollten Verbraucher beim Medikamentenkauf im Internet vorsichtig sein. Dubiose Anbieter bieten dort gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Waren an. Der Bitkom gibt Tipps für den sicheren Online-Medikamentenkauf:
1. Woran sind seriöse Versandapotheken im Internet zu erkennen?
In Deutschland ist der Online-Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ausschließlich für zugelassene Apotheken erlaubt. Nur wer die speziellen Sicherheitsanforderungen erfüllt, bekommt die Zulassung von der entsprechenden Landesbehörde. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat alle zugelassenen Versandapotheken unter www.dimdi.de/static/de/amg/var/index.htm aufgelistet.
Apotheken, die dort erfasst sind, dürfen auf ihren Webseiten mit einem Sicherheitslogo auf den Eintrag im Apothekenregister hinweisen. Klickt der Kunde im Web auf das Logo, öffnet sich die DIMDI-Website mit den wichtigsten Daten der Apotheke.
2. Welche Medikamente können online bestellt werden?
Internet-Apotheken bieten vor allem frei verkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente, die nicht der Rezeptpflicht und damit der Preisbindung unterliegen, günstiger an. Hier lohnt sich ein Preisvergleich. Auch verschreibungspflichtige Medikamente sind über Internet-Apotheken erhältlich. Diese unterliegen der so genannten Arzneimittelpreisverordnung und haben damit einen bundeseinheitlichen Preis.
3. Wie bestellt man freiverkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente?
Das Bestellen von rezeptfreien Arzneimitteln – also freiverkäuflicher und apothekenpflichtiger Medikamente – funktioniert wie eine normale Online-Bestellung: Produkt auswählen, in den Warenkorb legen, bestellen.
4. Wie werden verschreibungspflichtige Medikamente online bestellt?
Verschreibungspflichtige Medikamente können anhand der Pharmazentralnummer oder des Produktnamens auf der Internetseite der Versandapotheke gesucht und in den Warenkorb gelegt werden. Oft bieten Internet-Apotheken eine kostenlose Zusendung der Ware ab einem bestimmen Bestellwert an. Daher kann es sinnvoll sein, weitere Produkte in den Bestellvorgang aufzunehmen. Die Internet-Apotheke benötigt bei verschreibungspflichtigen Medikamenten das Original-Rezept per Post; E-Mail oder Fax sind nicht ausreichend.
Viele Web-Shops bieten ihren Kunden hierfür eine Gutschrift der Portokosten oder Freiumschläge zur kostenlosen Zusendung des Rezepts an. Keinesfalls sollten Arzneimittel bei Apotheken bestellt werden, die rezeptpflichtige Arzneimittel auch ohne Verschreibung anbieten. Nicht alle deutschen Internet-Apotheken rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Ob und wie Arzneimitteln von der Krankenkasse erstattet werden, sollte vor der Bestellung geklärt sein.
5. Gibt es einen Schutz vor gefälschten Medikamenten?
Seriöse deutsche Internet-Apotheken unterliegen den gleichen strengen Anforderungen und Kontrollen wie Präsenz-Apotheken. Sie dürfen nur solche Arzneimittel liefern, die für den deutschen Markt zugelassen sind. Zudem müssen die Packungskennzeichnung und der Beipackzettel in deutscher Sprache verfasst sein.
Zur Methodik: Die Angaben stammen aus einer repräsentativen Studie der ARIS Umfrageforschung im Auftrag des Bitkom, für die 1.003 telefonische Interviews mit Personen im Alter ab 14 Jahren im Erhebungszeitraum Januar 2011 durchgeführt wurden. (Bitkom: ra)
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