Datenschutz contra Archivierung
Neue rechtliche und technische Herausforderungen durch Smart Contracts
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt Juristen, jetzt aktiv zu werden - Juristen sollen Einfluss nehmen auf Entwicklung geeigneter Software-Lösungen
Die Digitalisierung rechtlicher Prozesse ist eine der großen aktuellen Herausforderungen – für Techniker und für Juristen. So stand auch der Deutsche Anwaltstag 2017 (DAT) ganz im Zeichen von Legal Tech. Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit, setzte sich in ihrer Veranstaltung auf dem DAT mit Themen rund um Digitales Vertragsmanagement auseinander.
"Smart Contracting ist das Thema der Stunde", resümiert Dr. Siegfried H. Streitz, Mitglied des Beirats der davit. Streitz verweist darauf, dass diese elektronischen Verträge etwas grundsätzlich anderes seien als die vertraute digitale Akte: "Smart Contracts sind dynamisch. Das heißt, sie können etwa im Vertragsverlauf selbständig bestimmte Aktionen durchführen. Es handelt sich hier um eine komplexe, eigenständige Technik."
"Es müssen noch zahlreiche rechtliche und technische Hürden genommen werden, ehe die Kanzleien wirklich auf Smart Contracting umstellen können", ergänzt Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Schneider, Vorsitzender des Beirats der davit. Hierzu zählten etwa Programmierfehler.
Bei der Programmierung von Software seien Fehler niemals auszuschließen. Es spielt daher eine große Rolle, dass die Ergebnisse, die mit den Systemen erzielt werden, auch jeweils reproduziert werden können. Denn dies gilt in logischer Konsequenz auch für die Fehler. Ungeklärt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch, wie mit solchen Programmierfehlern eines Vertrags umzugehen ist und wer hierfür die Verantwortung zu tragen hat.
Auch die Datenarchivierung – eine Querverbindung zwischen den stets virulenten Themen Sicherheit und Datenschutz – wirft aktuell noch Fragen auf. Während aus Sicht des Datenschutzes Löschungen geboten und ein wichtiges Mittel des Datenschutzes sind, steht dem das Bedürfnis und zum Teil auch die gesetzliche Verpflichtung zur Archivierung gegenüber.
Angesichts der rechtlichen und technischen Komplexität fordert die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht die Juristen auf, proaktiv zu handeln: "Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem die Entwicklung entsprechender digitaler Produkte in den Startlöchern steht. Damit wir mittelfristig auch die Produkte in Händen halten, die praxistauglich sind, dürfen wir nicht abwarten, sondern müssen auf Anbieter von Datenbanken und IT-Entwickler zugehen und unsere Bedürfnisse und Anforderungen formulieren", empfiehlt Schneider. (davit: ra)
eingetragen: 29.06.17
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