Rechtskonformität & personenbezogene Daten
Datenverarbeitung von Robotern muss dokumentiert werden
Umfangreiche Rechenschafts- und Informationspflichten beim Einsatz neuer Techniken
In etwas über einem Jahr, am 25. Mai 2018, wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Sie stellt Unternehmen fast ausnahmslos schon jetzt vor umfangreiche neue Herausforderungen. Das gilt gerade auch im Hinblick auf den bisher wenig beachteten Art. 5 Abs. 2 der DSGVO: Er führt eine umfangreiche Rechenschaftspflicht ein. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit.
In Artikel 5 der DSGVO legt der Gesetzgeber die ‚Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten’ fest. Die einzuhaltenden Datenschutzprinzipien und -Pflichten sind im Wesentlichen schon bekannt – etwa Transparenzgebot, Zweckbindung und Datensparsamkeit. Für ihre Einhaltung sind die Unternehmen verantwortlich.
"Hier steckt in einem kleinen Satz Großes", erläutert Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, stellvertretender Vorsitzender von davit. "Die Rechenschaftspflicht bedeutet, dass die Unternehmen jederzeit die Einhaltung – nicht etwa nur die Berücksichtigung – der wesentlichen Prinzipien des Datenschutzes konkret und umfassend nachweisen können müssen."
Die Rechenschaftspflicht gilt unter anderem für
>> die Rechtskonformität der Verarbeitung personenbezogener Daten
>> die Zweckbindung
>> die Datenminimierung
>> das Richtigkeitsgebot
>> geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
Das betrifft nicht nur die Datenverarbeitung der Office-IT oder von Rechenzentren. Gerade bei neuen Techniken, Anwendungen und Verfahren – etwa beim Einsatz von Robotern, Augmented oder Virtual Reality – sind Unternehmen verpflichtet, die meist komplexe Verarbeitung personenbezogener Daten zu dokumentieren.
In der Praxis heißt das, die Unternehmen müssen mit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung eine sehr umfangreiche Dokumentationspflicht erfüllen. "Wir empfehlen unbedingt, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, um die ab Mai 2018 geltenden Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen", so Bartels. (Deutscher Anwaltverein: ra)
eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 26.06.17
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