Urheberrechte müssen auch privat beachtet werden
Musik, Fotos, Grafiken oder Videos sind urheberrechtlich in aller Regel geschützt
In vielen Fällen handelt es sich um eine Rechtsverletzung, die mit Abmahnung oder Klage verfolgt werden kann
(15.06.12) - Vor allem junge Erwachsene sind in sozialen Netzwerken besonders aktiv und nutzen die kreativen Möglichkeiten des Web 2.0. Solange sie eigene Inhalte produzieren und ins Internet stellen, ist dies rechtlich unbedenklich. Aber was, wenn Internetnutzer Inhalte von Dritten online stellen wollen? Musik, Fotos oder Videos sind urheberrechtlich in aller Regel geschützt. Private Websites, Foren und Blogs werden zunehmend auf Verstöße gegen das Urheberrecht z.B. von Anwälten geprüft.
Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) hat für einen optimalen Umgang mit Inhalten im Web 2.0 Tipps für Verbraucher erstellt:
• >> Möchten Sie einen fremden Text auf die eigene Website stellen, müssen Sie den Autor um Zustimmung bitten. Wenn Sie den Text nur verlinken, benötigen Sie dafür keine Zustimmung. Auch Fotos von Personen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie damit einverstanden sind.
• >> Problematisch sind kommerzielle Produktfotos zur Verwendung bei Online-Versteigerungen, genauso wie ein Stadtplan-Ausschnitt oder ein Comicbild für das eigene Profilfoto. In vielen Fällen handelt es sich um eine Rechtsverletzung, die mit Abmahnung oder Klage verfolgt werden kann. Machen Sie lieber selbst ein Foto oder werden Sie kreativ.
• >> Einige Stadtpläne stehen frei und kostenlos im Netz, es ist aber nur erlaubt, sie zu privaten Zwecken herunterzuladen. Für die eigene Website benötigen Sie eine Lizenz des Anbieters. Setzen Sie lieber einen Link zur Anbieter-Website; das bedarf urheberrechtlich keiner Genehmigung.
• >> Auch Fotos, die Sie über eine Bildersuche finden, sind nicht frei verwendbar. Sie werden von der Suchmaschine bei privaten Seiten gefunden und nur entsprechend ihrer Relevanz aufgelistet.
• >> Setzen Sie ohne Erlaubnis weder Musik, Fotos noch Videos auf Ihre Website oder Ihren Blog, auch wenn Sie diese nur zu privaten Zwecken betreiben. Verlinken Sie eher auf die Quellen oder betten Sie online stehende Videos ein – dies ist zulässig.
• >> Nutzen Sie eher freie Inhalte, die unter einer Open-Content-Lizenz wie Creative Commons (CC) stehen. Diese Inhalte sind von ihren Urhebern allgemein zur Nutzung freigegeben, wenn bestimmte Regeln beachtet werden.
• >> Nicht zu vergessen: Bei Urheberrechtsverletzungen sind oft nicht die eigentlichen Nutzer selbst, sondern die Inhaber des jeweiligen Anschlusses verantwortlich. Eltern von Jugendlichen oder Kindern können beispielsweise abgemahnt werden, weil sie den heimischen Internetanschluss angemeldet haben.
(Deutschland sicher im Netz (DsiN): ra)
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