eBay-Händler: Schnell AGB anpassen, bevor eine Abmahnung droht Rechtstexte entsprechend prüfen lassen
(26.01.15) - eBay.de führt Warenkorb und Gastzugang ein und stellt damit Händler vor neue rechtliche Herausforderungen. Während der Pilotphase führte eBay.de für einige Käufer den Warenkorb ein. Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft wurde diese Funktion nun auf dem gesamten Marktplatz ausgerollt und sorgt dafür, dass eBay-Händler noch schnell ihre AGB auf diese Änderung anpassen sollten.
Der Händlerschutz hat seine Mitglieder weiterhin darüber informiert, dass diese neue Warenkorbfunktion als eBay-Mitglied oder aber auch als "Kaufen als Gast" genutzt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass bei Gästen der Artikelpreis unter 500.- Euro liegen muss. Bezahlt werden kann dann per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift.
"Ausgerechnet vor Weihnachten waren eBay-Händler nun angehalten, Ihre AGB anzupassen", so Händlerschutz-Vorstand Markus P. Herbig. "Mit der Warenkorbfunktion erweitert eBay.de nun ihren Marktplatz um ein Detail, welches bei Online-Shops zum Standard gehört. Ich empfehle jedem eBay-Händler daher, seine Rechtstexte entsprechend prüfen zu lassen."
Für eBay.de könnten die Neuerungen durchaus nützlich sein. So mancher Kommentar im Internet hat sich eine Gast-Funktion auf dem Marktplatz gewünscht und könnte so eBay.de attraktiver machen. Als eBay-Händler sollte man prüfen, ob die verwendeten Rechtstexte diese Neuerungen abdeckt, um teure Abmahnungen zu vermeiden. (Händlerschutz, Partner der Händler: ra)
Händlerschutz, Partner der Händler: Steckbrief
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Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.
Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.
Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.
Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.
Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.
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