Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Risiken messen und managen


Was bedeutet ESG im Risikomanagement einer Bank?
Was ist ein Transitionsplan und was fordert die EBA hier von den Banken?



Klima- und Umweltrisiken sind mehr und mehr auch in unserem Alltag spürbar. Nicht nur mit Klimastresstests stehen sie mittlerweile auch im Fokus der Bankenaufsicht. Insgesamt sind Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung – in der englischen Übersetzung ESG (Environment, Social, Governance) – aus dem Risikomanagement der Banken nicht mehr wegzudenken. Denn eine wesentliche Aufgabe von Banken ist, Risiken zu messen und zu managen. ESG-Risiken sind hier keine Ausnahme.

>> ESG-Risiken können physische Risiken sein, wie etwa das Ahrtalhochwasser im Jahr 2021. So ein Extremwetterereignis kann verheerende Auswirkungen auf Menschen, Gebäude, Infrastruktur, aber auch auf Unternehmen, deren wirtschaftliche Lage und damit deren Finanzierung haben.

>> ESG-Risiken umfassen zudem auch sogenannte transitorische Risiken, die für Unternehmen auf dem Weg zu einer emissionsneutralen Wirtschaft entstehen können. Ein Hebel, um klimaschädliche CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen, ist diese zu verteuern. Das trifft vor allem Wirtschaftszweige, die viel Energie verbrauchen und viele Emissionen ausstoßen. Deren Geschäftsmodell kann dadurch unrentabel werden. Aber auch politische Vorgaben und geänderte Vorlieben der Verbraucherinnen und Verbraucher spielen eine Rolle.

Herausfordernd für eine Bank dabei ist: der lange Zeithorizont, das Fehlen von Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Verfügbarkeit und Qualität der Daten.
Wie weit sind Banken mit der Integration von ESG in ihr Risikomanagement und wo steht die Regulierung?

Banken arbeiten seit einigen Jahren mit Hochdruck daran, ESG-Risiken in ihr Risikomanagement und die Kreditvergabe zu integrieren. Auch die Anforderungen von Aufsichtsseite entwickeln sich immer weiter: Nachdem die deutsche Aufsicht und die Europäische Zentralbank bereits Anforderungen gestellt haben, wie Banken mit ESG-Risiken umgehen sollen, folgt nun die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Sie hat einen Entwurf für Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht, zu dem bis zum 18. April 2024 Stellung genommen werden konnte und den sie bis Ende 2024 finalisieren will.

Mit den Leitlinien werden zwei Ziele verfolgt:
>> Zum einen geht es um die Integration von ESG-Faktoren in das Risikomanagement und die Kreditvergabe einer Bank, zum anderen um Pläne sowie Ziele, um Risiken aus dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und dem Klimawandel zu mindern. Die EBA sieht dies als Prozess und spricht generell noch von einer frühen Phase, in der sich die Banken wie auch die Aufsicht befinden. Das Ganze ist noch "work in progress".

>> Dennoch geht die Leitlinie in einigen Punkten bereits deutlich ins Detail. So gibt sie konkrete Methoden und Prozesse vor, wodurch Innovationskraft und Methodenfreiheit eingeschränkt werden könnten. Zudem ist eine Bewertung der ESG-Risiken nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern auch langfristig über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren erforderlich. Hier müssen Banken prüfen, inwieweit ESG-Risiken wesentlich sind. Hierfür unterstellt die EBA für bestimmte Sektoren, dass sie wesentlich einem transitorischem Risiko ausgesetzt sind. Ein Beispiel, wo das nicht funktioniert, ist der Energiesektor, in dem nicht zwischen den Risiken eines Solarparks und denen eines Kohlekraftwerks unterschieden wird. Durch diese Beweislastumkehr wird die Risikoprüfung ad-absurdum geführt.

Eine weitere völlig neue und sehr umfangreiche Anforderung ist die Verpflichtung, konkrete ESG-Risikoziele festzulegen und einen aufsichtlichen (prudenziellen) Transitionplan zu erstellen.

Was ist ein Transitionsplan und was fordert die EBA hier von den Banken?
Über einen Transitionsplan skizziert ein Unternehmen oder eine Bank, durch welche Maßnahmen es sicherstellen will, dass Geschäftsmodell und Strategie mit einer klimaneutralen Wirtschaft und den Klimazielen vereinbar sind. Bezugspunkt ist dabei oft das Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C zu beschränken.

Die Erarbeitung solcher Transitionspläne wird neben den bankspezifischen EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken durch das kommende europäische Sorgfaltspflichtengesetz - die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) - vorgeschrieben. Die CS3D gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz.

Unternehmen und Banken, die einen Transitionsplan haben, müssen über diesen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten. Damit erhalten Investoren und Öffentlichkeit Einblick in die Planungen und Maßnahmen der Unternehmen. Für Banken sind solche Pläne zunehmend auch im Kreditgeschäft wichtig. Sie helfen ihnen zu verstehen, wie ihre Kunden den Wandel der Wirtschaft mitgestalten.

Die nun in den EBA-Leitlinien geforderten Transitionspläne weisen einen entscheidenden Unterschied auf: sie sind risikoorientiert, weswegen sie auch als prudenzielle Transitionspläne bezeichnet werden. Noch ist gar nicht richtig klar, wie diese Pläne inhaltlich konkret aussehen sollen. Legt man die EBA-Leitlinien zugrunde, beinhalten sie sowohl eine Darstellung der bankinternen Prozesse zur Identifikation, Messung und Steuerung von ESG-Risiken als auch Ziele zur Reduzierung von ESG-Risiken. Bei letzterem vermischen sich strategische und risikobezogene Aspekte. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 23.05.24
Newsletterlauf: 28.06.24

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Nachhaltigkeitsberichtsstandards

    "Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.

  • Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen

    Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.

  • Regulierung und Beaufsichtigung von Banken

    Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.

  • Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs

    Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen