Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Führen eines Überstundenkontos


Achtung bei Unterschreitung des Mindestlohns: Das Arbeitszeitkonto
Ist beispielsweise arbeitsvertraglich vereinbart, dass ein Arbeitnehmer im Monat bei einer Vergütung in Höhe von 450,00 Euro 45 Stunden tätig ist und werden saisonbedingt in einem Monat 60 Stunden gearbeitet, wird der Mindestlohn unterschritten

Von Steuerberater Stephan Hübscher, Sterup

(04.09.15) - Seit dem 01.01.2015 gilt bundesweit das Mindestlohngesetz. Danach sind grundsätzlich jedem Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro je Arbeitsstunde zu bezahlen. In einigen Branchen, z.B. in der Gastronomie, werden saisonal bedingt regelmäßig Überstunden aufgebaut, die dann in ruhigeren Zeiten wieder abgebaut werden. Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., weist in diesem Zusammenhang auf ein neu entstandenes Problem hin.

Ist beispielsweise arbeitsvertraglich vereinbart, dass ein Arbeitnehmer im Monat bei einer Vergütung in Höhe von 450,00 Euro 45 Stunden tätig ist und werden saisonbedingt in einem Monat 60 Stunden gearbeitet, wird der Mindestlohn unterschritten. Begründung: Bei einer Vergütung in Höhe von 450,00 Euro und 60 Arbeitsstunden ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 7,50 Euro je Stunde. Dieser Betrag befindet sich unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Dies hätte zur Folge, dass die erheblichen gesetzlichen Sanktionen greifen würden.

"Diese Folge kann nur durch das Führen eines Überstundenkontos verhindert werden", so Lanbin. Dies setzt zunächst voraus, dass die Vereinbarung über die Einrichtung eines Überstundenkontos zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich fixiert ist. Ferner sind die Überstunden grundsätzlich spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten auszugleichen und im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nicht ausgeglichene Überstunden spätestens im Folgemonat auszugleichen. Schließlich dürfen die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Überstunden monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten nicht übersteigen.

Auch wenn der Verwaltungsaufwand für ein solches Arbeitszeitkonto hoch ist, rät Lanbin zur Führung dieses Kontos durch den Arbeitgeber, da das Fehlen einer solchen Vereinbarung äußerst unangenehme Konsequenzen nach sich zieht. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen