Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Beratungskosten bei Betriebsübergabe absetzbar?


Betriebsübergaben vom Senior an die nachfolgende Generation
Im Rahmen der steuerlichen Abziehbarkeit wurde der Vorgang in der Vergangenheit als privat veranlasst angesehen


Von Steuerberater Stephan Hübscher, Flensburg

(18.07.13) - Im ersten Quartal 2013 wurden bisher 15.600 Betriebe in Deutschland an Nachfolger übergeben (Quelle: Statistisches Bundesamt). Zu diesen Vorgängen gehören auch Betriebsübergaben vom Senior an die nachfolgende Generation. Wie sieht es mit der steuerlichen Abziehbarkeit der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten aus?

Um einen für beide Seiten sicheren Übergang zu schaffen, ist die Beratung durch Steuerberater erforderlich. Zudem sind i.d.R. im Rahmen der Erstellung von Verträgen Rechtsanwälte und Notare zu beauftragten. Die Summe dieser Beratungskosten kann durchaus erheblich sein. Im Rahmen der steuerlichen Abziehbarkeit wurde der Vorgang in der Vergangenheit als privat veranlasst angesehen. Dieses hatte zur Folge, dass diese Kosten steuerlich nicht abziehbar waren.

Der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. Lars-Michael Lanbin, weist aktuell auf folgende Entwicklung hin: "Es ist ein Verfahren vor dem höchsten deutschen Finanzgericht – dem Bundesfinanzhof in München – anhängig, in dem die Kläger die steuerliche Abziehbarkeit derartiger Kosten geltend machen. Dieser Rechtsstreit bietet die Chance, das Finanzamt an diesen Kosten zu beteiligen".

Bei entsprechenden Steuererklärungen sollten diese Kosten steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Da die derzeitige Rechtslage die Abziehbarkeit nicht ermöglicht, dürften die Finanzämter den Abzug versagen. In einem solchen Fall sollte Einspruch gegen die Nichtberücksichtigung eingelegt werden. "Dabei ist insbesondere die einmonatige Einspruchsfrist beachten", so Lanbin.

Mit Verweis auf das Verfahren (Aktenzeichen IV R 44/12) sollte das Ruhen des Einspruchs beantragt werden, bis das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist. Ist die Steuererklärung bereits abgegeben, ohne dass ein Bescheid vorliegt, sollten diese Positionen nachträglich geltend gemacht werden. Liegt bereits ein Steuerbescheid vor, welcher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, sollte die Änderung der Veranlagung beantragt werden. Jeder dieser Maßnahmen sichert die Möglichkeit, nach einem positiven Abschluss des Verfahrens die Berücksichtigung der entstandenen Kosten im nachhinein sicher zu stellen. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen