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Daten- und Informationssicherheit


Was Unternehmen über die neue EU-Grundschutz-Verordnung (GDPR) wissen müssen
Mit Inkrafttreten der GDPR sollten Unternehmen ihre IT-Sicherheitsstandards erhöhen

Von Kurt Berthold, General Manager Consulting & Solution Experts CSE der TA Triumph-Adler GmbH

(04.03.15) - Einer aktuellen Umfrage zufolge wissen vier von fünf IT-Managern nicht, dass in Kürze die neue EU-Grundschutz-Verordnung (General Data Protection Regulation, GDPR) in Kraft tritt. Dies kann weitreichende Folgen haben. Die GDPR-Richtlinien verschärfen den Schutz persönlicher Daten, und Unternehmen müssen sich verpflichten, diese Auflagen zu erfüllen. Besonders dann, wenn sie international tätig sind und über Ländergrenzen hinweg Daten austauschen. IT-Verantwortliche sind gut beraten, ihre Datenverarbeitungsrichtlinien und -prozesse zu überprüfen und zu aktualisieren, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Lesen Sie zum Thema "IT-Sicherheit" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Es ist wichtig, in punkto Daten- und Informationssicherheit technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben und nicht am falschen Platz zu sparen. Unserer Erfahrung nach sind IT-Manager hauptsächlich damit ausgelastet, den Betrieb von Kernapplikationen sicherzustellen. Da bleibt kaum Zeit, ein ausgereiftes Sicherheitskonzept zu entwickeln. Das erklärt auch, warum vier von fünf IT-Managern die neue Grundverordnung noch nicht kennen.

Die Umfrage offenbart allerdings nicht nur die fehlende Vorbereitung der IT-Profis, sondern auch, dass nur wenige darüber nachdenken, inwieweit ihre Cloud-Dienstleister auf die neue Verordnung vorbereitet sind. Obwohl fast 80 Prozent der Befragten bereits Cloud-Dienste nutzen, gaben nur 6 Prozent an, dass sie hinterfragen, ob der Cloud-Anbieter auf die GDPR vorbereitet ist und Sicherheitsanforderungen erfüllt. "TA Triumph-Adler bietet seinen Kunden aus dem klassischen und gehobenen Mittelstand IT-Services und Cloud-Angebote, die alle gängigen Sicherheitsstandards erfüllen.

Bei der Auswahl eines Cloud-Dienstleisters empfehlen wir unseren Kunden, besonders auf diese Punkte zu achten":

>> dass dieser nicht nur die technischen Belange, sondern auch die Themen IT-Governance und Informations- und Datensicherheit beherrscht.

>> dass günstige Preise und technische Expertise nicht ausreichen, wenn Servicekapazitäten und -qualität nicht flächendeckend gewährleistet werden können. In diesem Zusammenhang bietet sich zum Beispiel das ITIL-Regelwerk (IT Infrastructure Library) zur Umsetzung eines IT-Servicemanagements (ITSM) an.

>> dass es sich empfiehlt, dem IT Lifecycle Management besondere Aufmerksamkeit zu widmen – also von der Bedarfserkennung und Umsetzung über den Betrieb bis hin zur Entsorgung alles im Blick zu haben.

Was sollte die eigene IT-Abteilung leisten können?
Gerade Unternehmen, die keine eigene IT-Abteilung unterhalten, sind in höherem Maße von der Qualität des IT-Lieferanten abhängig. Denn oftmals wird aus Kostengründen auf externe Beratung verzichtet. Dies kann unter den oben ausgeführten Umständen schwerwiegende Folgen haben. Mit Inkrafttreten der GDPR sollten Unternehmen ihre IT-Sicherheitsstandards erhöhen und neben den technischen Vorkehrungen unbedingt auf die Prozesse Wert legen, die durch Menschen ausgeführt werden. Denn hier liegen die größten Risiken verborgen, beispielsweise verursacht durch fehlende Anweisungen, Kontrollen oder Unachtsamkeit. Gängige Rahmenwerke wie die ISO 2700X Serie oder COBIT liefern wichtige Hinweise, wie sich solche Sicherheitsrisiken minimieren lassen.

Über Kurt Berthold:
Kurt Berthold verantwortet als General Manager Consulting & Solution Experts CSE Leitung und Ausbau des Lösungsvertriebs bei der TA Triumph-Adler GmbH. Mit beruflichen Stationen unter anderem als Direktor Services und Mitglied der Geschäftsleitung bei Xerox Austria sowie als Geschäftsführer der Actebis Österreich bringt der Wirtschaftsinformatiker Berthold weitreichende Kenntnisse und Erfahrung in der Optimierung von IT-Prozessen mit.
(TA Triumph-Adler: ra)

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