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Compliance mit EU-Zahlungsdienste-Richtlinie


Einfacher und preiswerter für Bankkunden - Neue Regeln im Zahlungsverkehr
Zahlungsdienstleister müssen beim Geldtransfer künftig eine stärkere Kundenauthentifizierung verlangen



Online günstig Flüge buchen oder preiswert Medikamente in der Internetapotheke ordern - und dann satte Aufschläge fürs Bezahlen mit Kreditkarte berappen. Damit ist ab 13. Januar 2018 Schluss: "Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen sowie Einkäufen übers Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das gilt europaweit - und wird durch die neue EU-Zahlungsdienste-Richtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in nationales Recht umgesetzt sein muss", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die neuen Regeln gelten auch für besonders gängige Zahlungsmittel wie Girokarten oder Kreditkarten von Master Card oder Visa. Bei Kartenzahlungen im Laden dürfen ebenfalls keine Aufschläge berechnet werden.

Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Bislang war nur vorgeschrieben, dass ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird. Nachfolgend skizziert die Verbraucherzentrale NRW wichtigsten Regeln für Bankkunden im Überblick:

>> Mehr Sicherheit für Kontoinhaber: Zahlungsdienstleister müssen beim Geldtransfer künftig eine stärkere Kundenauthentifizierung verlangen. Wollen Kunden zum Beispiel per Internet auf ihr Konto zugreifen, müssen sie demnächst mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie müssen über eine Girokarte verfügen, das Passwort fürs Konto nennen oder sich über ihren Fingerabdruck zu erkennen geben. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit bei Bezahlvorgängen erhöht werden. Diese Teilregelung tritt frühestens Mitte nächsten Jahres in Kraft.

>> Geringere Kundenhaftung: Bei unbefugtem Konto- und Kartenzugriff müssen Kunden künftig nicht mehr mit 150 Euro, sondern nur noch mit 50 Euro haften - sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Ein solches Fehlverhalten von Kunden können die Geldinstitute jedoch nicht einfach behaupten, sondern sie müssen dies nachweisen.

>> Recht auf Lastschriftrückgabe bestätigt: Die Möglichkeit, Lastschriften ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Belastung zurückbuchen zu lassen, ist zwischen Kunden und Bank bereits vertraglich geregelt. Das Recht auf Lastschriftrückgabe wird nun noch weiter gesetzlich bekräftigt. Kunden können sich Lastschriften wie bisher innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Lediglich die rechtliche Grundlage dafür ändert sich.

>> Mehr Transparenz bei reservierten Kartenzahlungen: Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto ihrer Kunden. Das geht künftig nur noch, wenn Karteninhaber dem vorher zugestimmt haben. Erst dann ist die Kreditkartenfirma oder Bank berechtigt, diesen Betrag auf einem Kundenkonto vorübergehend zu sperren.

>> Neue Dienste im Zahlungsverkehr besser verankert: Kunden können Drittanbieter damit beauftragen, über ihren Online-Banking-Zugang Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Mit der Zahlungsdienste-Richtlinie werden diese Firmen nun gesetzlich anerkannt und unterliegen der Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das bedeutet für Kunden: Sie dürfen diesen Diensten jetzt auch ihre PIN und TAN mitteilen. Bislang sahen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zum Onlinebanking häufig vor, dass Kunden ihre PIN und TAN bei bankfremden Diensten, etwa bei Sofortüberweisung, nicht nutzen konnten. Das neue Recht erlaubt Kunden nun ausdrücklich, solche Dienste zur Zahlung und Kontoinformation zu nutzen.

>> TAN-Liste bald Altpapier: Das sicherheitstechnisch längst veraltete iTAN-Verfahren mit durchnummerierter TAN-Liste auf Papier hat ausgedient. Viele Banken und Sparkassen haben bereits auf Chip-TAN oder App-basierte Verfahren umgestellt. Es ist damit zu rechnen, dass alle anderen demnächst umstellen und die TAN-Liste ins Altpapier wandert.
(Verbraucherzentrale NRW: ra)

eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 13.02.18

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