Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kosten für einen Pflegeplatz


Hohe Hürden für Mithaftung in Pflegeeinrichtungen - Erfolg für den vzbv: BGH entscheidet zum Schuldbeitritt
"Pflegeanbieter dürfen die oft schwierige Suche nach einem Betreuungsplatz nicht ausnutzen, um sich Sicherheiten zu verschaffen, die ihnen gesetzlich nicht zustehen", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv

(20.07.15) - Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer für Kosten eines Pflegeplatzes mithaften sollen, sind nun gerichtlich Hürden gesetzt. Ein Anbieter von Kurzzeit- und Verhinderungspflege darf einen Schuldbeitritt nur verlangen, wenn dies auch ausdrücklich im Wohn- und Betreuungsvertrag vereinbart wurde. Die alleinige Überlassung eines Formulars an den Verbraucher oder Dritte als Anlage genügt dafür nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Azurit Rohr GmbH entschieden. Diese betreibt bundesweit mehr als 40 Senioren- und Pflegezentren.

Manche Pflegeeinrichtungen wollen, dass sich weitere Personen an den Kosten für einen Pflegeplatz beteiligen, wenn der Bewohner selbst nicht für die Kosten aufkommen kann. Vorbereitete Formulare für einen solchen Schuldbeitritt werden dann vor Vertragsschluss zusammen mit den ohnehin umfangreichen Bewohnerverträgen übergeben. Einmal unterschrieben kann der Anbieter frei wählen, wer ausstehende Kosten bezahlen soll.

Formular zum Schuldbeitritt alleine reicht nicht
Auch die Vertragsformulare für Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Seniorenzentrum Palais-Balzac der Beklagten in Leipzig enthielten eine derartige Anlage. Darin sollte zum Beispiel ein Angehöriger oder Betreuer erklären, dass er neben dem Bewohner für alle späteren Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis mithaftet. Das Formular wurde interessierten Pflegegästen und ihren Begleitern zusammen mit dem Wohn- und Betreuungsvertrag und weiteren Anlagen ausgehändigt. Im Vertrag selbst war die Pflicht zur Beibringung einer solchen Erklärung allerdings nicht erwähnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass das nicht ausreicht.

"Pflegeanbieter dürfen die oft schwierige Suche nach einem Betreuungsplatz nicht ausnutzen, um sich Sicherheiten zu verschaffen, die ihnen gesetzlich nicht zustehen", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass man derart weitreichende Erklärungen nicht einfach zwischen harmlosen Anlagen verstecken kann."

Verstoß gegen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Der Bundesgerichtshof schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Praxis des Unternehmers gegen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verstößt. Durch die Überlassung des Formulars mit den übrigen Vertragsunterlagen entstehe der Eindruck, der Schuldbeitritt sei Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags. Entsprechend hoch sei der Druck auf Pflegebedürftige, ihre Familie und Betreuer, die Erklärung zu beschaffen, monierten die Richter.

Weil aber nur Sicherheiten verlangt werden können, die mit dem Bewohner vertraglich vereinbart sind, dürfe das Formular weder dem Verbraucher selbst noch einem für diesen handelnden Dritten ausgehändigt werden. Ausdrücklich offen gelassen hat der BGH, ob ein Schuldbeitritt überhaupt eine zulässige Sicherheit im Sinne des WBVG ist und ob im konkreten Fall das Haftungsvolumen zu hoch war.

Das Gericht hat sich allerdings nicht der weiter gehenden Auffassung des vzbv angeschlossen, dass Dritte nicht veranlasst werden dürfen, solche Erklärungen abzugeben.

Das Verfahren wurde im 2013 beendeten Projekt "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung" angestoßen. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Invests

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen