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Prävention von Geldwäsche


Prüfung der Kundenbeziehungen erfolgt bei der Nationale Suisse mit Sanktionslisten wie z.B. Bush-, Seco-, OFAC- und Embargolisten
Alle Vorgänge werden revisionssicher protokolliert und sind jederzeit nachvollziehbar


(19.10.07) - Die neuen Richtlinien der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung verpflichten Finanzdienstleister verstärkt, gegen Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die Nationale Suisse hat die Lösung "PRO-NC Namechecking" der Prospero AG gewählt, um die gesetzlichen Richtlinien der Anti-Geldwäsche umzusetzen.

Die Prüfung der Kundenbeziehungen erfolgt bei der Nationale Suisse in verschiedenen operativen Abläufen. Mit dem Single-Check werden beliebige Namen online und mit dem Batch-Check Neukunden sowie Bestandskunden regelmäßig gegen die jeweils aktuellsten Versionen der offiziellen Sanktionslisten wie z.B. Bush-, Seco-, OFAC- und Embargolisten geprüft.

Diese werden der Nationale Suisse im zwei Wochen-Rhythmus von Prospero zugestellt und automatisiert eingelesen. Zusammen mit den internen Listen wird der Prüfprozess automatisch vom System durchgeführt, Treffer von der Compliance-Abteilung abgeklärt und die Ergebnisse dokumentiert. Alle Vorgänge werden revisionssicher protokolliert und sind jederzeit nachvollziehbar.

Christian Schaefle, Geschäftsführer und Gründer der Prospero AG, sagte: "Entscheidungsträger in den Finanzinstituten erkennen zunehmend, dass die Qualität der Prüfung das entscheidende Merkmal für ihre Sicherheit und Effizienz ist. Mit der stetigen Steigerung der Komplexität in allen Bereichen ist dieses Differenzierungsmerkmal von zentraler Bedeutung – eine einheitliche, leistungsstarke Plattform zur Maximierung der Erkennung der relevanten Information, im Risikobereich wie z.B. Geldwäsche oder Missbrauch wie auch beim Aufdecken von Chancen und Potenzialen im Marketing und Vertrieb.“

Prospero AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen aus der dritten EU-Geldwäscherichtlinie, die erstmals auch die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung umfasst und von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens Dezember 2007 umgesetzt werden muss.

Diese Richtlinie gilt für den Finanzsektor, aber auch für Rechtsanwälte und Notare, für Buchprüfer, Immobilienmakler und Kasinos sowie für Anbieter von Dienstleistungen für Treuhandgesellschaften und Versicherungsvermittler. (Prospero: ra)


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