Agad kommentiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Anschluss an eine Ausbildung "Widersinnig, wenn eine Befristung mit einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich wäre, wenn dieser Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei demselben Arbeitgeber absolviert hat"
(04.10.11) - Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (Agad) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.09.2011 (7 AZR 375/10) zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Anschluss an eine Berufsausbildung. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, mit dem der Arbeitgeber eine sachgrundlose Befristung vereinbart hatte. Der Arbeitnehmer hielt diese sachgrundlose Befristung für unwirksam, da er fast vier Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei einem Rechtsvorgänger des Arbeitgebers absolviert hatte.
"Diese Klage war grotesk. Der Gesetzgeber will sogenannte Kettenbefristungen vermeiden. Anderenfalls könnten sich zwei Arbeitgeber jeweils mit 2-jährigen Befristungen abwechseln. Der Arbeitnehmer würde dann nie unbefristet beschäftigt", erklärt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad. "Es wäre aber völlig widersinnig, wenn eine Befristung mit einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich wäre, wenn dieser Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei demselben Arbeitgeber absolviert hat. Dies schadet einerseits großen Unternehmen, die schon Detektive einsetzen müssten, um zu überprüfen, ob ein Bewerber jemals zuvor Auszubildender war", kritisiert Klug weiter. "Letztlich wäre mit einer solchen Rechtsprechung auch den Arbeitnehmern nicht geholfen".
Das Bundesarbeitsgericht hat schon mit Urteil vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09) die Befristungsrechtsprechung gelockert. Derselbe Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer erneut befristet (ohne Sachgrund) beschäftigen, wenn die Zuvor-Beschäftigung mindestens 2 Jahre zurückliegt. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass eine Ausbildung kein vorheriges Arbeitsverhältnis sei. "Die Ausbildung ist etwas anderes. Dem Arbeitgeber muss nach Ausbildungsende zugestanden werden, den Ex-Azubi zunächst wie jeden anderen Bewerber befristet einzustellen", betont Dr. Klug. "Das BAG ist glücklicherweise nicht der Versuchung verfallen, wie Gewerkschaften und Teile der Politik, die Befristungsmöglichkeit unnötig zu verteufeln", stellt der Hauptgeschäftsführer des Agad klar. (Agad: ra)
Agad: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen